Zu den von Ausländern im Freistaat Sachsen begangenen Straftaten erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel, der dazu regelmäßig Kleine Anfragen an die Landesregierung stellt:
„Bei der Herausgabe der Zahlen über begangene Straftaten von Ausländern im Freistaat Sachsen eiert Innenminister Markus Ulbig noch immer herum und sucht immer neue Kniffe, um der AfD-Fraktion sowie den daran interessierten Bürgern wichtige Auskünfte verweigern zu können. Die Lagedarstellung zur Kriminalität im Zusammenhang mit dem Thema Zuwanderung des Innenministeriums reicht bei weitem nicht aus, da hier leider nicht unterschieden wird, welche Straftaten von Asylbewerbern, welche von geduldeten Ausländern, Bürgerkriegsflüchtlingen, unerlaubt aufhältigen Ausländern sowie Touristen, Durchreisenden, Gewerbetreibenden etc. begangen werden.
Um dies dennoch in Erfahrung zu bringen, erfrage ich nun monatlich zumindest einen Ausschnitt der Kriminalitätsstatistik und habe darauf von der Landesregierung auch detaillierte Auskünfte zu ausgewählten Straftatengruppen am jeweils ersten Wochenende eines Monats erhalten (Drs. 6/4788, 6/4789, 6/4790, 6/5339, 6/5340). Das Ergebnis: An den abgefragten Wochenenden wurden zwischen Februar und Juni 3.969 Diebstähle unter erschwerenden Umständen, Körperverletzungen, Sexual- sowie Tötungsdelikte begangen. Rund 30 Prozent der bisher bekannten Tatverdächtigen waren Ausländer. Angesichts des tatsächlichen Bevölkerungsanteils von Ausländern in Sachsen (ca. 4 Prozent) ist dies ein erschreckender Wert, der allerdings in dieser Größenordnung zu erwarten war, da die Polizeiliche Kriminalstatistik für Sachsen 2015 einen Anteil von 27 Prozent nicht-deutscher Tatverdächtiger ausweist.
Wichtig war nun darüber hinaus, wie sich diese Straftaten auf die einzelnen Ausländergruppen (nach Aufenthaltsstatus) verteilen. Auch hier gibt es ein eindeutiges Ergebnis: In jedem Monat seit Februar begingen Asylbewerber die meisten Straftaten der erfragten Ausländergruppen. Asylberechtigte tauchten erstmals im Juni als Tatverdächtige auf. Diese tatsächlichen Flüchtlinge sind im Gegensatz zu den Asylbewerbern fast überhaupt nicht kriminell in Erscheinung getreten, oder ihre Asylberechtigteneigenschaft wurde nicht erfasst.
Weiterhin habe ich auf meine Fragen erfahren, dass in keinem Monat bei mehr als 28 Opfern der oben genannten Straftaten die Opfereigenschaft „Asylbewerber/Flüchtling“ zukam. Dies kann daran liegen, dass Asylbewerber und Flüchtlinge nur selten Opfer dieser Straftaten werden, oder, dass diese Eigenschaft nur unzureichend polizeilich erfasst wird. Letzteres wäre insofern schlecht, weil es dann nicht möglich wäre, sich ein wirkliches Bild der Lage zu machen. Andererseits wäre es ein weiteres Zeichen dafür, daß die ermittelnden Beamten unter Zeitdruck und Personalmangel leiden.
Welche Folgerungen ziehe ich nun aus den neuen Zahlen des Innenministeriums? Wir müssen dafür sorgen, dass illegale Einwanderer erst gar nicht nach Deutschland einreisen können. Kriminelle Asylbewerber, die bereits in Sachsen und Deutschland leben, müssen dagegen konsequent inhaftiert und abgeschoben werden. Wer als Ausländer in Deutschland kriminell in Erscheinung tritt, hat sein Gastrecht verwirkt. Der Freistaat Sachsen handelt hier immer noch viel zu nachlässig. Von den 645 ausländischen Intensivtätern (MITA) sind gerade einmal 115 inhaftiert (Drs. 6/4725) – darunter besonders viele Tunesier, Marokkaner und Georgier, die niemals eine Aussicht auf Asyl in Deutschland hatten.“
(Bild: Infinite Ache, flickr, CC BY-NC 2.0)