Zur Kleinen Anfrage (Drs. 7/1702) mit dem Titel „Auslastung Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft“ erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„Die durchschnittliche Auslastung der Abschiebehaft pendelte im Jahr 2019 zwischen 4,68 und 14,25 Prozent. Um ganz korrekt zu sein, waren es im Jahresdurchschnitt 8,6 Prozent. Das heißt: Noch nicht einmal jeder zehnte Platz der Abschiebehaft wird auch tatsächlich genutzt, um die Rückführung der 13.000 Ausreisepflichtigen in Sachsen zu beschleunigen.
Die CDU-geführte Regierung unter Ministerpräsident Michael Kretschmer vermittelt damit den Eindruck, dass sie überhaupt nicht abschieben möchte. Wäre der entsprechende Wille vorhanden, müsste das Abschiebegefängnis immer brechend voll sein, weil es für 13.000 Ausreisepflichtige viel zu klein dimensioniert ist.
Bezeichnend ist auch, dass im Januar drei Nordafrikaner ohne große Mühe aus der Haftanstalt ausbrechen konnten, indem sie über einen Zaun sprangen, der noch nicht einmal mit Stacheldraht gesichert war.“
Hintergrund: Laut Angaben des Innenministeriums befanden sich 2019 nur 61 Personen in der Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung des Freistaates Sachsen. Viele davon kommen aber noch nicht einmal aus Sachsen. Die Auslastung liegt also nur deshalb bei 8,6 Prozent, weil Ausreisepflichtige aus Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, NRW und Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls in unserer sächsischen Haftanstalt untergebracht wurden.
Lesen Sie hier die kleine Anfrage.