Acht Jahre Baustelle: Polizisten dürfen nicht auf Dauer ausgelagert werden

Zur Kleinen Anfrage (Drs. 6/11538) mit dem Titel „Dienstgebäude der Sächsischen Polizei“ erklärt der Fragesteller und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:

„Wie zum Beispiel in Zwickau der Fall, dauern die Baumaßnahmen an den Dienstgebäuden der Polizei bis zu acht Jahre lang. In dieser Zeit arbeiten unsere Beamten von Interimsstandorten aus. Für eine kurze Frist sind solche externen Unterbringungen natürlich in Ordnung. Aber acht Jahre? Das kann nicht der Ernst der Regierung sein.

Die Baumaßnahmen müssen schleunigst abgeschlossen werden. Es geht nicht an, dass jahrelange Baustellen die Arbeit der Polizei beeinträchtigen. Beamte müssen deshalb jeden Tag Zeit damit verschwenden um sich fertig ausrüsten zu können. Sie können auch nicht auf das Aufrüsten verzichten, weil sie einsatzbereit sein müssen. Die Baumaßnahmen kosten damit Arbeitszeit in einer ohnehin personell stark angespannten Situation.

Auch wenn ein gutes Provisorium im Volksmund 20 Jahre hält und in der Praxis noch länger, kann das keine Zielvorgabe sein.“