Als Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 6/6724) hat das sächsische Innenministerium bekanntgegeben, wie viele Abschiebungsversuche 2016 fehlgeschlagen sind. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel, der die Anfrage gestellt hat:
„Auf den ersten Blick scheint es so, als habe der Freistaat Sachsen im Laufe des Jahres gelernt, wie er abgelehnte Asylbewerber abschieben muss. Im ersten Quartal 2016 scheiterten 421 Abschiebungen, im zweiten Quartal 469 und im dritten Quartal lediglich 277. Leider liegt der Rückgang der fehlgeschlagenen Abschiebungen jedoch ausschließlich daran, dass die Behörden bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern eine völlig unverständliche Sommerpause einlegten.
Während es im ersten Quartal 1.177 Abschiebungen gab, waren es im zweiten 1.068 und im dritten nur noch 539. Das ergibt nun ein ganz anderes Bild: Im ersten Quartal scheiterten 26 Prozent der Abschiebungen, währenddessen es im dritten 34 Prozent waren. Im Laufe des Jahres 2016 wurden bisher also immer weniger Asylbewerber abgeschoben und – prozentual betrachtet – schlugen immer mehr Rückführungsversuche fehl.
Aus den Fehlern der Vergangenheit hat die Staatsregierung also nichts gelernt. Und dann weigert sie sich auch noch, die Kosten dieser gescheiterten Politik offenzulegen. Was die Abschiebungen und die fehlgeschlagenen Versuche kosten, wollte mir die Staatsregierung nicht beziffern. Aus früheren Anfragen wissen wir, dass es zum Teil bis zu 5.000 Euro pro Kopf sind und in Ausnahmen auch noch mehr.“
Bild: Julia Seeliger, flickr, CC BY 2.0