Umkleide- und Rüstzeit gehört zur Dienstzeit dazu

Das Anlegen von Pistole, Schlagstock und Handschellen muss in Zukunft zur Dienstzeit von Polizisten gezählt und damit auch entlohnt werden, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:

„Die Umkleide- und Rüstzeit gehört zur Arbeitszeit dazu. Dieser Auffassung waren wir schon immer. Ich begrüße deshalb die Entscheidung des Gerichts, das hier für Klarheit gesorgt hat. Dennoch sollten wir die Kirche im Dorf lassen und nicht um wenige Minuten feilschen. Das trifft für alle Seiten zu. Wichtig ist, dass unsere Beamten die nötige Wertschätzung im Alltag erfahren. Dazu gehört auch eine angemessene Abrechnung der Dienstzeit. Entscheidender aber dürfte der Abbau des Überstundenberges sein. Um dies zu erreichen, brauchen wir deutlich mehr Neueinstellungen, als bisher geplant.“