Zur derzeitigen Debatte um Abschiebungen nach Afghanistan betont der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„In Sachsen leben 263 vollziehbar ausreisepflichtige Afghanen. Diese müssen selbstverständlich auch nach Afghanistan abgeschoben werden. Eine besondere Eile ist zudem bei Straftätern geboten. Im Jahr 2015 wurden 1421 afghanische Tatverdächtige ermittelt. All diejenigen, die danach auch tatsächlich verurteilt wurden, haben ihr Gastrecht in Deutschland verwirkt. Wir dürfen nicht erst abwarten, bis sich örtliche kriminelle Szenen entwickeln, sondern müssen hier frühzeitig und konsequent eingreifen.
In Afghanistan gibt es ausreichend sichere Gebiete, wo man leben kann ohne politische Verfolgungen befürchten zu müssen. 2016 sind 72 Afghanen aus dem Freistaat Sachsen freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt (Drs. 6/7943). Sie wären nicht gegangen, wenn das Leben in Afghanistan aufgrund von Krieg und Terror unzumutbar wäre. Im Übrigen ist es die Hauptaufgabe der Afghanen, für die Sicherheit in ihrem Land zu sorgen und nicht die von ausländischen Soldaten.
Aber zurück nach Deutschland: Viele Afghanen, die hierzulande Asyl beantragt haben, schicken ihren daheimgebliebenen Familien regelmäßig Geld. So nachvollziehbar diese Praxis aus individueller Sicht auch erscheinen mag, so wenig entspricht sie doch dem Sinn des Asylrechts. Asyl gewähren wir, um politisch Verfolgten und Bürgerkriegsflüchtlingen temporär Schutz zu bieten. Die daheimgebliebenen Familien finanziell auf indirektem Wege zu unterstützen, zählt nicht zu den Aufgaben des Flüchtlingsschutzes. Mit geeigneten Entwicklungshilfemaßnahmen sollte Ländern wie Afghanistan geholfen werden, auf die Beine zu kommen. Mit der Anlockung von Asylbewerbern stellen wir dagegen mehr Schaden als Nutzen an.“
(Bild: Herat / Pixabay)