Warum darf ein ausreisepflichtiger Vergewaltiger frei in Deutschland herumlaufen?

Zur Nachricht auf Tag24.de mit der Überschrift „Abgelehnter Asylbewerber vergewaltigt Sächsin und flieht vor dem Prozess“ erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:

„Es ist unfassbar, dass ein 28-jähriger Marokkaner, der keinerlei Bleiberecht in Deutschland hat, nach einer Vergewaltigung noch frei herumlaufen darf. Warum wurde dieser Mann nicht direkt nach der ihm vorgeworfenen Tat im Oktober 2016 in Untersuchungshaft gesteckt? Die Fluchtgefahr hat der Tatverdächtige ja nun selbst bestätigt.

Dieser Fall zeigt leider einmal mehr die Inkonsequenz der Justiz. Es gibt aber keinen Grund dafür, ausländische Straftäter – noch dazu, wenn sie ausreisepflichtig sind – mit Samthandschuhen anzufassen. Diese Praxis muss endlich beendet werden. Hier hilft nur die volle Härte des Gesetzes. Das heißt: Inhaftieren und so schnell wie möglich abschieben!“