Bei der Vorstellung des sächsischen Verfassungsschutzberichts warnte der Präsident des Landesamtes, Gordian Meyer-Plath, ausdrücklich vor dem Verein „Sächsische Begegnungsstätte“, der für die extremistische Muslimbruderschaft Gebetsräume in Sachsen anmietet. Auch Görlitz und Zittau sind davon bereits betroffen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel (selbst aus Görlitz):
„Wenn der Verfassungsschutz einen ‚Expansionskurs‘ der Muslimbrüder befürchtet, dann muss auch etwas vom Innenminister getan werden. Dann kann man nicht länger darauf hoffen, dass die Paragraphen des Baurechts das Problem schon lösen werden. Das Innenministerium lässt bisher die Kommunen im Regen stehen. Dabei wäre es allerhöchste Eisenbahn, selbst aktiv zu werden.
Ich fordere deshalb ein Verbot des Vereins ‚Sächsische Begegnungsstätte‘, ein Einziehen des auf ungeklärte Weise angehäuften Vereinsvermögens und eine Schließung der bereits bestehenden Gebetsräume.
Ursprünglich stammt die sunnitische Muslimbruderschaft aus Ägypten, wo sie mittlerweile verboten ist und als Terrororganisation eingestuft wird. Querverbindungen gibt es unter anderem zur palästinensischen Hamas, deren Antisemitismus so weit geht, dass sie Israel vernichten will. Der Bundesgerichtshof sieht in der Hamas deshalb ebenfalls eine Terrororganisation. Beim Verein Sächsische Begegnungsstätte gibt deshalb überhaupt nichts zu verharmlosen. Der Staat und alle Parteien sollten geschlossen gegen diese Ausbreitung des extremistischen Islamismus vorgehen.“