Arnsdorf: Bedrohung des Staatsanwalts ein Bärendienst für zivilcouragierte Bürger

Laut Medienberichten wurde der Staatsanwalt im „Fall Arnsdorf“ vor dem Gerichtsprozess von unbekannten Männern auf dem Heimweg verfolgt, beleidigt und bedroht. Zudem erhielt er Morddrohungen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:

„Wer Staatsanwälte, Richter, Polizisten oder andere Staatsdiener bedroht oder sogar attackiert, übertritt eine Schwelle, die nicht übertreten werden darf. Zum besseren Schutz der Staatsdiener fordert die AfD schon lange, empfindlichere Strafen für die Täter, die zügig verurteilt werden müssen.

Im Fall der angeklagten Männer aus Arnsdorf, die einen aggressiven Asylbewerber überwältigten, festsetzten und ihn danach sofort der Polizei übergaben, hat das Gericht ein vernünftiges Urteil gesprochen. Selbstverständlich handelten die Männer zivilcouragiert. Jedoch ist es bei solchen Aktionen immer schwierig, das richtige Maß zu finden. Generell sind mir dabei aber Bürger lieber, die hinschauen und handeln, statt diejenigen, die wegschauen und schwere Verletzungen der möglichen Opfer in Kauf nehmen.

Wenn nach einer zivilcouragierten Tat eine Anklage erfolgt, so ist das natürlich ärgerlich und empörend. Dennoch gibt dies niemandem das Recht, den Staatsanwalt zu bedrohen. Für seine Einschätzung des Falls muss sich der Staatsanwalt Kritik gefallen lassen. Das gehört zur Meinungsfreiheit dazu. Sobald die berechtigte Kritik jedoch in konkrete Aggressionen und Straftaten umschlägt, ist sie weder legal noch legitim. Mit ihrer Bedrohung des Staatsanwaltes haben die Täter den mutigen Arnsdorfer Bürgern somit einen Bärendienst erwiesen, der nicht bagatellisiert werden darf.“