Gesinnungsprüfung für Immobilienkäufer? Der sogenannte »Verfassungsschutz« will den Immobilienerwerb von »Rechtsextremen« unterbinden. Kommunen sollen vorab informiert werden, um einschreiten zu können.
Sie wissen, wie schnell man in der bunten Verdachtsrepublik als »rechtsextrem« gilt. Eine »falsche« Meinung reicht schon.
Wo soll das alles noch hinführen? Immobilienverbot für AfD-Wähler? Keine Wohnungen mehr für »Verfassungsfeinde«?
Ich betone es nochmal: Politischer und religiöser Extremismus, der Menschenleben und die staatliche Ordnung bedroht, ist mit allen Mitteln des Rechtsstaates zu bekämpfen; und zwar egal von welcher Seite. Gegen einen Verfassungsschutz, der sich ausschließlich diesem Ziel widmet, hätte niemand etwas einzuwenden.
Aber: Vor Jahren konnten sich Islamisten in Sachsen unter dem Tarnnahmen „Sächsische Begegnungsstätte“ mit Immobilien versorgen. Linksextreme Gewalttäter verfügen über Häuser, in denen sie sich nach Angriffen auf Polizeiwachsen oder Anschlägen zurückziehen. Etwa in Connewitz.
Und jetzt soll es ein Problem sein, wenn sich z.B. ein Mitglied der Jungen Alternative (JA) mit seiner Familie ein Haus kaufen möchte? Die JA wird vom VS als »rechtsextrem« eingestuft.
Hier sind offensichtlich alle gesunden Maßstäbe verloren gegangen.
Jeder freie Bürger hat das Recht Immobilien zu kaufen oder zu mieten. Unabhängig von seiner politischen Gesinnung. Das ist ein unverhandelbares Bürgerrecht.
Die Verdächtigung immer größerer Teile der Gesellschaft muss aufhören.
Die AfD wird sich mit allen rechtsstaatlichen und politischen Mitteln gegen diese Gesinnungsschnüffelei wehren.
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https://www.saechsische.de/sachsen-verfassungsschutz-immobilien-rechtsextrem-rechte-szene-dirk-martin-christian-5242170.html?fbclid=IwAR3fDqYUicCiZ94wfIIUpyENXOFccIPDv6p7xVV-tJOWLiuR_XNHFiEfyPI