Vereine der Muslimbruderschaft verbieten! Keine Islamextremisten in Görlitz dulden!

In Görlitz gibt es seit Neuestem eine islamistische Gebetsstätte, die laut Verfassungsschutz Bezüge zur extremistischen Muslimbruderschaft aufweist. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel (selbst aus Görlitz), der zu diesem Thema eine Kleine Anfrage an die Regierung gestellt hat (Drs. 6/8424):

„Der Verein Sächsische Begegnungsstätte (SBS), der für die Muslimbruderschaft Gebetsräume kauft und anmietet, muss so schnell wie möglich verboten werden. Wir dürfen nicht tatenlos bei der Ausbreitung des fundamentalistischen Islams im Freistaat Sachsen zuschauen. In Dresden wurden von diesen Extremisten bereits salafistische und als jugendgefährend eingestufte Schriften in Umlauf gebracht. Dies muss in Görlitz und Zittau unbedingt frühzeitig unterbunden werden.

Der Verfassungsschutz stuft die Muslimbruderschaft ganz klar als eine Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Gesellschaft ein. Das Ziel der Muslimbrüder sei die Errichtung eines islamischen Staates auf Grundlage der Scharia hier in Deutschland. Eine solche Vereinigung nur über das Baurecht zu Fall bringen zu wollen, wie es die Stadt Görlitz vorhat, ist deshalb eindeutig zu wenig. Hier müssen wir klare Kante zeigen. Kein Raum für Islamextremisten – weder in Görlitz noch in Sachsen oder Deutschland! Ein Verbot entsprechender Vereine und die Auflösung extremistischer Strukturen sind absolut angemessen.

Wir sollten uns auch fragen, wo die Muslimbrüder das ganze Geld für die Gebäudekäufe und Anmietungen hernehmen. Schließlich handelt es sich um mehrere 100.000 Euro. Es ist naheliegend, dass diese Beträge nicht in Deutschland erwirtschaftet wurden, sondern aus dem Ausland kommen. Das wiederum wäre äußerst problematisch vor dem Hintergrund, mit welchen Organisationen die Muslimbruderschaft international zusammenarbeitet.

Ursprünglich stammt diese sunnitische Bewegung aus Ägypten, wo sie mittlerweile verboten ist und als Terrororganisation eingestuft wird. Querverbindungen gibt es unter anderem zur palästinensischen Hamas, deren Antisemitismus so weit geht, dass sie Israel vernichten will. Der Bundesgerichtshof sieht in der Hamas deshalb ebenfalls eine Terrororganisation.

Beim Verein Sächsische Begegnungsstätte gibt es also überhaupt nichts zu verharmlosen. Der Staat und alle Parteien sollten geschlossen gegen diese Ausbreitung des extremistischen Islamismus vorgehen. Sich auf das Baurecht zu berufen, reicht da nicht aus. Die Muslimbruderschaft ist aufgrund ihrer religiösen und ideologischen Ziele sowie der bereits erwiesenen Gewaltaffinität eine Gefahr für unsere Grundordnung. Ich erwarte daher ein entschiedenes Vorgehen des Staates, der Parteien und der Zivilgesellschaft.“