Der Fall Rainer Wendt und die Hypermoral der Empörten

Zur Debatte um die Einkünfte von Rainer Wendt, dem Vorsitzenden der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG), erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:

„Es ist löblich, dass Rainer Wendt jetzt Details zu seinem Einkommen veröffentlicht hat, um weitere Spekulationen und Unterstellungen zu vermeiden. Seinen Angaben zufolge erhält er von der Gewerkschaft eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 520 Euro. Wie bitteschön soll er allein davon leben? Um in seiner Spitzenposition auf ein anständiges Gehalt zu kommen, ist er auf ein zusätzliches Gehalt von der Polizei oder Nebeneinkünfte angewiesen, ohne jetzt ein Urteil über die Legitimität der Höhe fällen zu wollen.

Das Problem liegt also im System begründet. Einerseits sollen die Polizeigewerkschafter als unabhängige Instanzen fungieren, andererseits geraten sie zwangsläufig in Abhängigkeitsverhältnisse und Loyalitätskonflikte, sofern ihnen kein ausreichendes und konkurrenzfähiges Gehalt von der Gewerkschaft selbst bezahlt werden kann. Ich wünsche mir, daß hier für mehr Transparenz gesorgt wird. Im Idealfall wäre es natürlich so, dass Personen wie Rainer Wendt von ihrer Gewerkschaft ein angemessenes Vollzeitgehalt bekommen und auf Nebentätigkeiten verzichten, um ihre Unabhängigkeit zu wahren.

Doch in der Realität ist das die freie Entscheidung der Gewerkschaft, wobei ihr Spielraum auch wiederum von der Gesetzeslage eingeschränkt wird. Die derzeitigen Personalvertretungsgesetze in den einzelnen Bundesländern begünstigen ganz klar die großen Gewerkschaften, die häufig fast alle Freistellungen einer Behörde erhalten. Sie können dann wiederum intensiver arbeiten und ihren hausgemachten Vorsprung gegenüber der Konkurrenz behaupten. Währenddessen mühen sich die Vertreter der kleinen Gewerkschaften in ihrer Freizeit ehrenamtlich neben Haus und Familie ab. Wer die Vielfalt der Gewerkschaften erhalten möchte, muss sich daher die völlig falsch aufgebauten Personalvertretungsgesetze anschauen, die Gehaltskonstruktionen wie bei Rainer Wendt unmittelbar zur Folge haben müssen.

Sollte Wendt zu früherer Zeit unvollständige Angaben zu seinem Gehalt gemacht haben, so ist das nicht in Ordnung. Ihn mit dem erhobenen Zeigefinger jetzt zu schelten, behebt allerdings nicht das Grundproblem schlechter Gesetze. Hier sind die Regierung und wir als Politiker insgesamt gefordert, sinnvolle Nachbesserungen vorzulegen.

Gewerkschaftsbosse dürfen sich nicht die Taschen vollhauen können. Trotzdem haben sie für ihre zum Teil enorme Arbeitsbelastung eine angemessene Entlohnung verdient.“

(Bild: Im Juni 2016 besuchte Rainer Wendt die sächsische AfD-Landtagsfraktion; Wendt ist der dritte von links)