Laut WELT wurden in den vergangenen Jahren jeweils nur 200 der 16.000 ausländischen Häftlinge aus Deutschland in ihre Herkunftsländer zurückgebracht. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„Viel zu selten wird von den bereits jetzt gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Rückführung ausländischer Häftlinge Gebrauch gemacht (§ 53, Abs. 1 AufenthG). Erschreckend ist dabei insbesondere, dass die Rückführungen nicht etwa am Widerstand der Herkunftsländer scheitern. Nein, die Bundesrepublik stellt einfach viel zu wenige Ersuchen um Vollstreckung einer Haftstrafe im Ausland.
Wir fordern daher: Für jeden ausländischen Häftling ist sofort nach Haftantritt Kontakt mit seinem Herkunftsland aufzunehmen, damit er die Strafe dort absitzen kann und nicht in deutschen Gefängnissen bleiben muss. Die Erfolgsquote solcher Ersuchen liegt übrigens erstaunlich hoch. 2016 konnten über 82 Prozent derjenigen, für die ein entsprechender Antrag gestellt wurde, auch tatsächlich rücküberführt werden. Dies zeigt: Das Problem liegt bei Deutschland.
Die sächsische Regierung kündigte vor ziemlich genau einem Jahr an, ausländische Häftlinge, insbesondere aus Tschechien und Polen, in ihre Heimat zurückbringen zu wollen und übernahm damit eine zentrale AfD-Forderung. Allerdings sollte dafür die Zustimmung des betroffenen Häftlings vorher eingeholt werden. Diese Einschränkung können wir nicht nachvollziehen und wollen sie abschaffen.
Wir werden zudem in Erfahrung bringen, wie erfolgreich die Regierung mit ihrer Rückführungsankündigung bisher war.“