Mit einer Kleinen Anfrage (Drs. 6/10176) hat der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel, den Stand der Rückkehrberatungen für abgelehnte Asylbewerber und solche mit geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit in Erfahrung gebracht.
Im ersten Halbjahr 2017 wurden laut den Auskünften des Innenministeriums direkt in den Erstaufnahme-Einrichtungen 234 Asylbewerber über finanziell geförderte Rückkehrmöglichkeiten informiert. 122 von ihnen (52 %) nahmen das Angebot an. Weitere 29 Personen reisten ohne Unterstützung aus. Darüber hinaus gab es insgesamt 1.313 Rückkehrberatungen in den Kommunen, wobei 411 Personen danach auch tatsächlich ausreisten (Erfolgsquote von 31,3 %).
Zu den Ergebnissen der Kleinen Anfrage erklärt Wippel: „Gerade die Rückkehrberatungen direkt in der Erstaufnahme haben sich bewährt und sollten ausgebaut werden, weil sie die größten Erfolge bringen. Bis Ende Juli kamen über 4.478 Asylbewerber nach Sachsen. Mindestens die Hälfte dieser Menschen hat keine Aussicht auf Anerkennung. Das heißt: Fast 2.000 Asylbewerbern hätte man im ersten Halbjahr 2017 direkt die sofortige Rückreise ans Herz legen sollen.
234 beratene Migranten sind daher leider nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Hier gibt es also noch viel Luft nach oben. Insgesamt hat die Rückkehrberatung in der Erstaufnahme 136.591 Euro gekostet. Pro Ausgereistem betragen die Kosten damit etwas mehr als 900 Euro. Im Vergleich zu den Aufwendungen für eine Abschiebung (ca. 5.000 Euro) ist das sehr günstig.
Die Rückkehrberatungen sind dennoch nur aus einem Grund nötig: Weil das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, müssen wir die illegale Einreise indirekt auch noch belohnen. Hier ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Die finanzielle Unterstützung für Rückkehrwillige darf nicht so hoch steigen, dass daraus ein Geschäftsmodell erwachsen könnte.
In den Beratungsgesprächen muss ferner klar gemacht werden, dass jeder konsequent abgeschoben wird, der nicht freiwillig geht. Leider finden jedoch noch immer viel zu wenige Abschiebungen statt, um das glaubwürdig zu untermauern, und es scheitern auch viel zu viele Abschiebungen. Im zweiten Quartal 2017 gab es 253 erfolglose Abschiebungsversuche, im ersten waren es 272 (vgl. Drs.6/10212 und Drs. 6/9357).“