Zur Kleinen Anfrage (Drs. 6/11084) mit dem Titel „Erfolglose Abschiebungsversuche und Flugrückführungen im 3. Quartal 2017“ erklärt der Fragesteller und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„Im zweiten und dritten Quartal 2017 schlugen im Freistaat Sachsen erstmals mehr Abschiebungen fehl als vollzogen werden konnten. Erfolgreich waren in dem Zeitraum 440 Abschiebungen. 544 Ausreisepflichtige konnten sich jedoch der angeordneten Maßnahme entziehen und dürften weiter auf Steuerzahlerkosten in Deutschland leben. Wir erleben bei der Durchsetzung der Abschiebung also derzeit ein absolutes Debakel, für das Innenminister Markus Ulbig die Verantwortung trägt.
Heute in der Presse war nun zu lesen, dies liege an der hohen Zahl an komplexen Ausreisefällen, die Sachsen zu bearbeiten habe. Nichts weiter als eine billige Ausrede ist das allerdings. Ulbig hat Bundeskanzlerin Merkel nie widersprochen, als diese den Massenzustrom nach Deutschland zuließ. Er hat sich vielmehr sogar danach noch dagegen gewehrt, dies treffend als eine unkontrollierte und illegale Masseneinwanderung, die es ist, zu bezeichnen.
Zudem kommt er seit Jahren beim Thema Abschiebungen nicht in die Gänge. Stattdessen erhalten der Sächsische Flüchtlingsrat und das Pro Asyl-Netzwerk weiter Steuergelder, mit deren Hilfe sie Abschiebungen verhindern. Hier könnte Ulbig sofort ansetzen und sich für eine Streichung dieser Fördermittel einsetzen. Aber macht er´s? Nein! Genauso könnte man denjenigen Ländern, die keine Ausreisepflichtigen zurücknehmen, die Entwicklungshilfe streichen. Aber ist das mit der CDU realistisch? Nein!
Noch ein Beispiel gefällig? Die AfD hat im August eine Reform der Sächsischen Härtefallkommission beantragt. Ulbig hat das unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass er den Flüchtlingsrat gerne weiter dabeihaben möchte, obwohl dieser in seiner Einseitigkeit nicht mehr zu toppen ist.“
Erfolgreiche Abschiebungen 2017: Quartal 1 – 579, Q 2 – 224, Q 3 – 216
Erfolglose Abschiebungsversuche 2017: Q 1 – 272, Q 2 – 253, Q 3 – 291
(Bild: Julia Seeliger, flickr, CC BY 2.0)