Tödliche Messer-Attacke in Dresden: Der 20-jährige dringend tatverdächtige Syrer war erheblich vorbestraft. Er soll Anschläge auf Events in Dresden geplant haben. Zu diesem Zwecke besorgte sich der bekennende IS-Anhänger Anleitungen aus dem Internet. In Haft wurde er als »Gefährder« eingestuft, weil er seine islamistische Gesinnung nicht abgelegte und einen Wärter tätlich angriff.
Fast zwei Jahre hatte die Landesregierung Zeit diesen Mann abzuschieben. Stattdessen wurde er auf freien Fuß gesetzt. Man muss angesichts der Gemeingefährlichkeit dieses Mannes sagen: Er wurde auf die Bürger losgelassen.
Noch in den vergangenen Beratungen des Innenausschusses hat der Innenminister das Thema klein gehalten. Erst jetzt wo größere Medien über das Behördenversagen berichten, rücken die Verantwortlichen langsam mit der Sprache raus. Das sagt viel darüber aus, welchen Stellenwert der Innenminister dem Parlament einräumt. Der Eindruck, dass der Fall so weit wie möglich vertuscht werden sollte, ist nicht gänzlich von der Hand zu weisen.
Wie eine Anfrage meines AfD-Kollegen Carsten Hütter (7/3460) ergab, sind derzeit sachsenweit islamistische Gefährder im unteren zweistelligen Bereich (10-39) erfasst, aber nur eine einstellige Zahl (0-9) ist tatsächlich inhaftiert. Woher wissen wir, ob das Innenministerium die übrigen Gefährder wirklich unter Kontrolle hat?
Die »Politik der offenen Grenzen« und die ideologisch motivierte Abschiebe-Unlust kosten immer mehr Menschenleben.