Mehrere Medien berichten heute, dass Innenminister Thomas de Maizière die Videoüberwachung ausbauen und dabei die automatische Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen vorantreiben will. Zugleich kündigte Justizminister Heiko Maas gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) eine Verstärkung seines Kampfes gegen „Hasskriminalität“ an. Dazu erklärt der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Sebastian Wippel:
„Ich lehne eine automatische Gesichtserkennung grundsätzlich ab. Die deutsche Regierung ist gerade dabei, Schritt für Schritt einen Überwachungsstaat zu errichten, damit sie die multikulturelle Gesellschaft irgendwie zusammenhalten kann und Terroristen erkennt. Vor die Wahl gestellt zwischen Freiheit und oktroyiertem Multikulturalismus, wähle ich die Freiheit.
Nachdem die Bundesregierung im letzten Jahr eine unkontrollierte Masseneinwanderung zugelassen hat, stellt sie nun fest, dass – wie die AfD vorhergesagt hat – Terroristen unter den Asylbewerbern sind. Auf diese Gefahr mit Überwachungsmaßnahmen zu reagieren, trifft aber auch die Deutschen. Wenn man Heiko Maas zuhört, muss man sogar annehmen, dass dies ein erwünschter Nebeneffekt ist. Maas ist es, der die Überwachung nicht nur auf Terrorverdächtige beschränken will, sondern die Kontrolle der Meinungsäußerungen aller Bürger anstrebt.
Gerade in meiner Heimat will aber niemand in die DDR zurück oder sie mit einer Stasi 2.0 reaktivieren. Ich möchte nicht in einer durch eine falsche Politik polarisierten Gesellschaft leben, die Multikulti mit Überwachung erzwingt. Da entscheide ich mich lieber für Einigkeit und Recht und Freiheit, wie es im wunderschönen Lied der Deutschen heißt.
Die Frage sei außerdem erlaubt, wo denn die Gesichtserkennung aufhören soll? Bei Terroristen? Generell bei Straftaten? Oder bei „abnormalem Verhalten“, wie das im Rahmen des EU-Forschungsprojektes INDECT von 2009 angedacht war? Wir öffnen hier die Büchse der Pandora und opfern leichtfertig die von uns erkämpfte Freiheit. Dabei gibt es viel naheliegendere Maßnahmen zur Terrorabwehr, wie z.B. die konsequente Ausweisung von Gefährdern und ausländischen Extremisten.“