Bodycams: Altparteien vermasseln praxisrelevante Rechtsgrundlagen

Es ist schön, daß mit Bodycams für Polizisten eine alte AfD-Forderung endlich umgesetzt wird.
Leider haben es die Altparteien vermasselt, dafür die rechtlichen Grundlagen praxisrelevant auszurichten.

Der Beamte/ die Beamtin mit Körperkamera ist angewiesen, die Vor-Aufzeichnung, das sogenannte pre-recording, vor Auslösen deutlich anzukündigen. Das pre-recording ist die Vorstufe vor der eigentlichen Videoaufzeichnung. Sie soll dazu dienen, einen Tathergang vollständiger zu dokumentieren.

Im praktischen Eskalationsfall ist diese Regelung aber offensichtlich untauglich, weil umständlich.

Weiterhin sind Bodycams laut neuem Polizeigesetz nur im »öffentlichen Raum« zugelassen. Klingt erst einmal nach einem sinnvollen Schutz der Privatsphäre. Aber was heißt »öffentlich« konkret? Was ist, wenn sich ein Konflikt auf ein Privatgrundstück verlagert? Wie verhält es sich bei Einsätzen in Asyl-Unterkünften?

Hier führen die handwerklichen Mängel des neuen Gesetzes zu Unklarheiten, die am Ende die Beamten ausbaden dürfen. Darauf hat die AfD-Fraktion bereits mehrfach hingewiesen.

Ich hoffe, daß hier eine Nachbearbeitung erfolgt. Sonst bleiben Bodycams deutlich hinter ihren Möglichkeiten zurück.


Freie Presse 2019. Sächsische Polizei will auf Streife künftig Bodycams einsetzen. Veröffentlicht: 11.11.2019. Abgerufen: https://www.freiepresse.de/…/saechsische-polizei-will-auf-s… [12.12.2019].