Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen, die Bettensteuer für rechtmäßig zu erklären, aber zugleich die Ausnahme zu streichen, dass Gäste von Einrichtungen mit weniger als fünf Betten die Steuer nicht zahlen müssen, erklärt der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Sebastian Wippel:
„Das Urteil ist nachvollziehbar, weil alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – gleich behandelt werden müssen. Dem Gericht ist also kein Vorwurf zu machen, dafür aber der Politik. Statt immer neue Abgaben und Steuern einzuführen, sollte der Staat endlich einmal mit der Entbürokratisierung beginnen. Diese kann allerdings nur gelingen, wenn die Kommunen finanziell entlastet werden und sie freie Hand dafür bekommen, wofür sie ihre Einnahmen ausgeben wollen. Vor Ort wird man schon am besten entscheiden können, welche Wirtschaftszweige gefördert werden sollten und welche Investitionen in die Infrastruktur notwendig sind.
Weil der Staat in den letzten Jahren allerdings eine Politik auf dem Rücken der Kommunen betrieben hat, sind diese nun auf Gästetaxe, Tourismusabgabe und Bettensteuer angewiesen. Der Urlauber kann jedoch nur den Eindruck gewinnen, dass diese Abgabe und Steuer eine zusätzliche Abzocke ist. Er ist es schließlich, der Geld mitbringt und es im Freistaat Sachsen für seine Freizeitgestaltung ausgibt. Dafür die Urlauber zu bestrafen, ist unsinnig.
Aus diesem Grund haben wir Ende September auch gegen eine entsprechende Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes gestimmt, die den Abgabenirrsinn weiter ankurbelt. Die AfD ist die einzige Partei im Landtag, die sich ernsthaft für Bürokratieabbau einsetzt. Dieser ist dringend notwendig, damit der Staat und insbesondere die Kommunen effizient und bürgernah arbeiten können.“
(Bild: Steigenberger Hotel de Saxe in Dresden, von: Adam Polselli, flickr, CC BY-NC-ND 2.0)