Die AfD-Fraktion brachte einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Beauftragten für den Polizeivollzugsdienst im Freistaat Sachsen (6/13040) in den Landtag ein. Ziel ist die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle, an die sich Bürger und Polizisten zur Streitbeilegung wenden können. Sebastian Wippel, Antragsteller und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt:
„Mit der bisherigen Zentralen Beschwerdestelle im Innenministerium hat die CDU-SPD-Regierung sich leider für ein untaugliches Mittel entschieden. Wir wollen das mit unserem Gesetzentwurf korrigieren. Eine unabhängige Beschwerdestelle muss außerhalb des Staatsministeriums des Innern angesiedelt sein. Unser Gesetzentwurf zielt deshalb auf die Schaffung eines Polizeibeauftragten für den Polizeivollzugsdienst ab.
Der Polizeibeauftragte muss unabhängig und darf nicht weisungsgebunden sein. Er wird vom Sächsischen Landtag in geheimer Wahl mit Mehrheit für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Seine Abberufung ist möglich, wenn eine 2/3-Mehrheit des Landtages zustimmt und Gründe vorliegen, die bei einem Richter auf Lebenszeit die Entlassung aus dem Dienst rechtfertigen. Dieses Gesetz will keine zusätzliche Disziplinarinstanz schaffen. Regeln zur disziplinarischen Verfolgung von Dienstvergehen bleiben unberührt. Dem wird das Gesetz gerecht. Oberstes Ziel ist also Streitbeilegung, nicht Streitentscheidung.“