Asylbewerber brauchen Haftpflichtversicherung: Entschädigung zwingend geboten

Zur Debatte um eine „Haftpflicht für Asylbewerber“ (Sächsische Zeitung von heute) erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:

„Jeder Asylbewerber braucht eine Haftpflichtversicherung. Es ist ein absolutes Unding, dass die Geschädigten bei einem Unfall oder anderweitigen Schaden auch noch selbst für die fremdverursachten Kosten aufkommen müssen. Deshalb wäre es angemessen, für jeden Asylbewerber eine Haftpflichtversicherung automatisch abzuschließen und den entsprechenden Betrag dafür von den gewährten Sozialleistungen abzuziehen.

Leider stiehlt sich der Bund bei dieser Frage aus der Verantwortung und wälzt alle Lasten auf die Länder und Kommunen ab. Dies zeigt, welch mangelhaft ausgeprägtes Verständnis Bundeskanzlerin Merkel von Verantwortung hat. Wenn ich Gäste einlade und als Staat dabei sogar noch auf die nötige Rechtsgrundlage verzichte, habe ich zumindest die verdammte Pflicht für alle Kosten aufzukommen und mich um alle Konsequenzen meiner Einladung zu kümmern. Die Bundesregierung dagegen hat die Tür geöffnet und glaubte, dies werde keine Probleme verursachen. Was für eine Naivität!

Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass Zerstörungen, die vorsätzlich von Asylbewerbern begangen werden, selbstverständlich als Straftat zu werten sind (Sachbeschädigung, § 303 StGB). Die Konsequenz muss dann lauten: schnellstmögliche Beendigung des Aufenthalts in Deutschland.“