Morgen werden Bundestag und Bundesrat das dritte Infektionsschutzgesetz (IFSG) beschließen. Damit sollen massive Grundrechtseinschränkungen über den medizinisch äußerst fragwürdigen Parameter der Anzahl an Corona-positiv-Testungen legitimiert werden.
Zur Disposition u.a. stehen die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Es handelt sich de facto um ein »Ermächtigungsgesetz«, dass das Regieren durch Verordnungen ohne Parlamentsbeteiligung auf Dauer stellt.
Die sächsische AfD-Fraktion lehnt das entschieden ab. Sie hatte für heute eine Sondersitzung des Plenums beantragt, um die sächsische Delegation im Bundesrat via Landtagsbeschluss zur Ablehnung des IFSG zu bewegen.
Diese Sondersitzung wurde vom Landtagspräsidenten Matthias Rößler (CDU) nun auf Donnerstag verlegt – wenn das neue Gesetz bereits beschlossen sein wird.
Eine ergebnisoffene Debatte um das verfassungsrechtlich wie fachlich höchstumstrittene Gesetz soll offenbar in Sachsen nicht stattfinden. Die Debatte am Donnerstag – wenn die Würfel längst gefallen sind – wird zur Farce.
Den schwerwiegendsten Freiheitseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik steht nun nichts mehr im Wege.