Zum Gesetzentwurf des Justizministeriums zur DNA-Fahndung erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„Mit diesem Gesetzentwurf wird abermals eine wichtige Forderung der AfD von der Regierung übernommen. Dieser Schritt ist seit Jahren überfällig, denn in den Niederlanden dürfen über eine DNA-Analyse schon seit 2003 Erkenntnisse über die Haar-, Haut- und Augenfarbe von Tatverdächtigen gewonnen werden.
Bemerkenswert ist dabei, dass dies nicht nur dazu dient, Täter zu überführen, sondern auch zur Entlastung von medial Vorverurteilten beitragen kann. Die Auswertung der DNA bietet nur einen Anhalt zum möglichen Aussehen einer Person, aber trotzdem sollten wir die DNA-Analyse auf dem aktuell verläßlichen Stand der Wissenschaft nutzen.
Welche Augen-, Haar- oder Hautfarbe ein Täter hat, sind zudem Details, die überlicherweise auch in Bildern von Überwachungskameras erkannt werden können. Die Auswertung der DNA greift also nicht unverhältnismäßig in ‚Täterrechte‘ ein, wie es einige ‚Datenschützer‘ suggerieren.
Jeder ermittelte und aus dem Verkehr gezogene Verbrecher stellt keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr dar. Wir dürfen deshalb keinen falschen Täterschutz betreiben, sondern müssen potentielle Opfer präventiv schützen, indem wir auf alle zur Verfügung stehenden Ermittlungs- und Beweismittel zurückgreifen.“