Die Auslastungsquote der Asyl-Aufnahmeeinrichtungen (AE) des Freistaates Sachsen beträgt ca. 40 Prozent. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren 1.919 von insgesamt 4.855 Plätzen belegt. Im Jahr 2020 sind für diese Einrichtungen Betriebskosten in Höhe von über 55 Millionen Euro entstanden.
Dies geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine kleine Anfrage (7/5059) von mir hervor.
Dazu meine Äußerung gegenüber der Presse: „Die Vorhaltung teurer Einrichtungen ist unsinnig, wenn diese kaum genutzt werden. Bei konsequenter Rückführung illegaler Asylmigranten läge die Auslastung deutlich höher, wenn die Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates als letzter Aufenthaltsort in Deutschland festgelegt werden. Bekanntlich stiehlt sich die Regierung aber bei Abschiebungen aus der Verantwortung. Sie muss sich entscheiden: Entweder endlich die Ausreisepflicht vollziehen und so die Zahl der Einrichtungen mittelfristig reduzieren, oder die Zahl überflüssiger Aufnahmerichtungen sofort reduzieren. Beide Varianten schonen die Staatsausgaben.
Indem die Regierung jegliches konsequentes Handeln unterlässt, verpulvert sie Steuergeld. Einerseits, für die Versorgung der ca. 13.000 ausreisepflichten Asylmigranten. Andererseits für den Unterhalt teils leerstehender Gebäude. Diese Steuergeldverschwendung muss aufhören.“
Außerdem: Dass Grenzkontrollen plötzlich wieder möglich sind und illegale Einreise auch zukünftig verhindert werden könnte, zeigt sich jetzt, wo es um die Suche nach Corona-Verstößen geht. Mein Antrag im Landtag vom März 2020 (7/1935) auf Grenzkontrollen wurde übrigens von den Altparteien abgelehnt! Finden Sie den Fehler.