Wachpolizisten sind Extremsituationen möglicherweise nicht gewachsen!

Gestern erhielten im MDR die innenpolitischen Sprecher aller Landtagsparteien (außer einer) die Gelegenheit, sich zur Wachpolizei zu äußern. Genauso haben heute anscheinend aus Versehen alle größeren sächsischen Zeitungen vergessen, bei diesem Thema die Position der dritten Oppositionspartei im Landtag zu erwähnen. Grüne und Linkspartei kommen ausführlich zu Wort. Die AfD dagegen wurde vergessen. Damit Sie sich trotzdem darüber informieren können, wofür die AfD steht, soll im folgenden in Video und Wort die Rede von Sebastian Wippel zur Wachpolizei dokumentiert werden.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete.

Bevor ich zur Wachpolizei komme, muss ich doch etwas in die jüngste Geschichte des Freistaates ausholen. Schon im Wahlkampf schrieb die CDU auf ihre Plakate, dass Personal bei der Polizei „Priorität“ hätte. Dann führten wir eine Haushaltsdebatte. Dort wurde nur ein Teil des Stellenabbaus bei der Polizei halbherzig und mutlos eingebremst.

Obwohl es jedem klar war, dass wir in Sachsen weitere Polizeistellen abbauen und abbauen werden, haben Sie meine Damen und Herren von der Koalition den Bürgern einen Polizeizuwachs durch eine zaghafte Erhöhung des Einstellungskorridors weisgemacht.

Statt das Offensichtliche anzuerkennen und bereits ab diesem Jahr deutlich mehr Polizisten in die Ausbildung zu bringen als Pensionäre in den wohlverdienten Ruhestand zu schicken, haben sie nichts in dieser Richtung getan. Sie hätten es tun können. Den finanzierten Änderungsantrag im Haushalt haben wir Ihnen vorgelegt – in gewohnter Weise haben Sie ihn alle in diesem Hause abgelehnt.

Die notwendigen geeigneten Bewerber dafür hatte die Polizei später auch. Stattdessen gönnten Sie sich auf Kosten der Sicherheit der Bürger und zu Gunsten des Finanzministers eine so genannte „Evaluation“ der Polizei. Das Ergebnis liegt nun vor – allein der große Wurf blieb aus.

Was passierte noch? Ich wies darauf hin, dass wir Geld in die Hand nehmen müssen, um Beamte dazu zu bewegen ihren Ruhestand hinauszuschieben. Dies hat der Innenminister bei der Geburtstagsveranstaltung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) schon am Folgetag im Podium selber als Option anerkannt und wiedergegeben. Seitdem ist nichts passiert. Doch selbst von den Beamten, die 2015 willig waren länger zu arbeiten, wurde die gute Hälfte wegen „mangelndem dienstlichen Interesse“ nicht im Dienst behalten. (-nur einer wegen nicht Belastbarkeit! Siehe: meine Kleine Anfrage 6/2596)

In ihrer selbst geschaffenen Not lassen Sie uns heute über die Wiederauflage des Sächsischen Wachpolizeidienstgesetzes debattieren. Im Vorblatt zum Gesetz schreiben Sie unter der Rubrik Alternativen: „Keine“. Dass das schlicht und ergreifend falsch ist, habe ich eben dargestellt.

Doch nicht nur das. Sie, Kollege Hartmann, Sie stellten dar, dass wir ja schonmal eine Wachpolizei hatten und, dass das alles problemlos funktioniert hatte. Das ist sicher richtig. Es ist aber ein Unterschied, ob jemand ein Gebäude, wie eine Synagoge, gegen einen Einzeltäter schützt, oder ob er vor einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (EAE) steht.

Die EAE ist vor ausländerfeindlichen Einzeltätern oder kleinen Gruppen zu schützen, die durchaus gewaltbereit sein können. Diese Situation ist ähnlich, aber wegen der hochkochenden Emotionen seitens der Angreifer dennoch schwerer zu handhaben, wie ein Angriff auf eine Synagoge.

Darüber hinaus müssen wir aber auch damit rechnen, dass Situationen entstehen, die noch gefährlicher sein können. Als Beispiel sei der Übergriff auf Polizeischülerinnen in Schneeberg genannt, die sich allein gegen fünf Täter durchsetzen mussten und Gott sei Dank, gerade noch so weggekommen sind. Ihre Situation ist vergleichbar mit der einer Wachpolizistin oder eines Wachpolizisten mit 12 Wochen-Ausbildung.

Es können Situationen entstehen, wie in Osnabrück, als ein Islamist versuchte den erfahrenen Polizisten ihre Waffen abzunehmen. Dies misslang, aber es waren erfahrene Polizisten! Lassen sie dies unerfahrene Wachpolizisten erleben.

Nehmen wir Situationen, die ich mir nicht ausdenken muss, die es regelmäßig gibt: Es gibt Streit in der Essenausgabe; es gibt Streit wegen sexuellen Übergriffen; es gibt Christen, die mit dem Tode bedroht werden; es gab schon erhebliche Ausschreitungen wegen angeblicher Beleidigungen des Propheten der Moslems oder des Korans.

Auch wenn in der Anhörung des Innenausschusses gesagt wurde: Die Wachpolizisten seien nur für außen zuständig. Was glauben Sie denn, wer zuerst bei bis zu 1.900 verschieden schweren Straftaten pro Quartal zwischen Asylbewerbern in der Bütt steht? Eine BFE? Nein.

Die Wachpolizisten mit ihrer 12 Wochen-Ausbildung und ihren Pistolen. Es ist bei diesem Ausbildungsstand allein eine Frage des Zufalls, dass kein Wachpolizist aus Angst in einer Hochstressphase überreagiert. Das können und wollen wir nicht verantworten! Deshalb fordern wir neben einer Verlängerung der Ausbildungszeit auf 16 Wochen, die Einführung von nicht tödlich wirkenden Elektrodistanzgeräten für die Wachpolizei.

Neben dieser grundsätzlichen Kritik, gibt es weitere Kritikpunkte:

  1. §1: Hoheitliche Aufgaben, insbesondere schwere Grundrechtseingriffe, bis hin zum Recht auf Leben, sind von Beamten durchzuführen. Diese Aufgabe soll Angestellten nicht übertragen werden und es ist für ihr Ziel auch nicht nötig, es auf die von ihnen vorgeschlagene Weise zu regeln.
  1. §2I: Sie sagen, dass sie keine Billigpolizei wollen, doch sie tun das Gegenteil. Bei ihrer Formulierung ist der Einsatz der Wachpolizei bei jeder Festnahme überall möglich. Das schließt die Suche von Personen, die irgendwann einmal festgenommen und bewacht werden sollen, mit ein. Das wollen wir nicht und auch die Beamten auf der Straße wollen das nicht. Sie wollen erfahrene vollausgebildete Kollegen an ihrer Seite.
  1. §2III: Sie sagen dort: „Die Aufgabe ist das, was gemacht wird“. Wer in einer Rechtsklausur eine Maßnahme mit sich selbst begründet, bekommt keine Punkte.
  1. Bei der Einschränkung von Grundrechten haben sie die Allgemeine Handlungsfreiheit vergessen, die sogar im SächPolG zitiert wird. Ich wies in der Anhörung zum Gesetz ausdrücklich darauf hin. Sie haben diesen wichtigen Hinweis ignoriert.
  1. und vorerst der letzte Punkt: In der Anhörung wurde vom Vorsitzenden des Polizei-Hauptpersonalrats gesagt, dass sie deutlich über 700 Wachpolizisten bräuchten, wenn Sie die Erstaufnahmeeinrichtungen bewachen wöllten. Mit Ihrer Planung bekommen sie noch nicht einmal zwei Beamte pro Erstaufnahmeeinrichtung in den Einsatz. Zur Frage, wie sie die Wachpolizisten einsetzen wollen und wie viel Begleitpersonal man dafür bräuchte, musste ihr Sachverständiger einräumen, dass man das noch gar nicht wisse.

Es schließt sich der Kreis. Kollege Pallas von der SPD und Kollege Hartmann von der CDU, Sie betonen immer wieder, dass das Personal endlich den Aufgaben folgen soll und, dass sie deshalb die Evaluation der Reform 2020 brauchen. Sie wiederholen ihre Fehler! Und das auch noch mit einem Gesetz, was in dieser Form wirklich nur die Note „Mangelhaft“ verdient.