Verlust von Grundrechten?! Wie verhältnismäßig sind die Corona-Erlasse?

Der Eingriff in elementare Grundrechte unterliegt in Deutschland dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Freiheitseinschränkungen sind ausschließlich in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Und dann auch nur, wenn sie zur Erreichung eines legitimen Zieles geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Die Regierung und die Mainstream-Medien behaupten, dass dies auf ihre Corona-Erlasse unbedingt zutrifft. Sie behaupten, dass es um Leben und Tod ginge und die gravierenden Einschränkungen unvermeidlich seien. Quasi alternativlos.

Es sei klar gesagt, dass das Virus für bestimmte besonders gefährdete Personengruppen sehr gefährlich sein kann und, dass diese Menschen geschützt werden müssen und sich selbst besonders schützen müssen.

Doch wie geeignet sind Maßnahmen zur Eindämmung eines Virus, das längst flächendeckend zirkulieren könnte und dessen exakten Verbreitungsgrad niemand kennt? Bei den bestätigten Fallzahlen handelt es sich fast ausschließlich um Personen, die sich – möglicherweise aufgrund eindeutiger Symptome – proaktiv testen ließen. Da die Krankheit in den meisten Fällen harmlos oder gar symptomfrei verläuft, könnte die Anzahl der tatsächlich Infizierten und Genesenen um ein vielfaches höher sein. Was wiederum die Frage aufwirft, ob nicht bereits die Schwelle zu einer wirksamen Eindämmungsmöglichkeit überschritten ist. In diesem Fall würden sich sämtliche Maßnahmen der Regierung als sinnlos und selbstzerstörerisch herausstellen. Warum führt die Regierung keine Massentests durch, um sich ein realistisches Lagebild zu machen? Muss sie an der für viele tödlichen Killervirus-Version festhalten und fortschreitenden Erkenntnisstand ignorieren, um ihr Gesicht zu wahren?

Wie erforderlich sind die Einschränkungen unserer Freiheit, wenn das Virus nur für eine sehr kleine Gruppe an Menschen gefährlich ist? Warum lehnt das Robert Koch-Institut Obduktionen ab, obwohl diese Klarheit schaffen können? Warum differenzieren die Mainstream-Medien nicht zwischen gestorben »mit« und »an« Corona? Warum werden Infizierten- und Todeszahlen unvermittelt und ohne Bezugsgrößen in Livetickern präsentiert? Ist die Angst in der Bevölkerung gewünscht?

Wie angemessen ist vor diesem Hintergrund die weitgehende Aushebelung der Versammlungsfreiheit, des Rechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung, der Freiheit der Person und der Freizügigkeit? Welche Konsequenzen hat es zukünftig, wenn Gesundheit und Grundrechte gegeneinander ausgespielt und nicht zum Ausgleich gebracht werden? Was sind schon alle anderen Grundrechte, wenn es um »Leben und Tod« geht?

Selbstverständlich sind Vorsichts- und Hygienemaßnahmen auch weiterhin geboten. Doch mehren sich in den letzten Wochen kritische Stimmen renommierter Virologen, die Zweifel am wissenschaftlichen Fundament der Corona-Erlasse der Regierungen vortragen. Ich halte es für fatal, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse a priori ausgeblendet werden, nur weil sie der offiziellen Linie widerstreben. Die Erfahrungen mit Corona sind auch ein Lernprozess. Was am Anfang der Krise noch geboten schien, könnte überholt sein.

Gerade wenn es um Grundrechte geht, ist die Verhältnismäßigkeit permanent und kritisch zu überprüfen.