Zur Debatte um das neue Polizeigesetz erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„Sollte Sachsen tatsächlich das einzige Bundesland werden, in dem Bodycams verboten sind, wären wir deutschlandweit das Schlusslicht beim Schutz unserer Polizisten. Und warum? Weil die SPD aus ideologischer Borniertheit irgendwie die Kennzeichnungspflicht durchsetzen will und dafür ein Druckmittel braucht. Mit diesem Harakiri-Kurs lässt sie unsere Polizisten sehenden Auges in völlig unnötige Eskalationen laufen. Das ist unverantwortlich.
Hinzu kommt, dass die Kennzeichnungspflicht dort, wo es sie gibt, bereits wieder abgeschafft wird. Die Nachverfolgung von polizeilichen Fehlern funktioniert auch ohne diese zusätzliche Identifizierungsvariante. Die AfD befürwortet deshalb den Einsatz von Bodycams genauso wie den des Tasers. Die Kennzeichnungspflicht lehnen wir dagegen entschieden als ein unverhältnismäßiges Mittel ab.
Auch die Blockade-Haltung der SPD bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und Online-Durchsuchungen ist brandgefährlich. Wenn uns Schwerkriminelle und Terroristen technisch immer einen Schritt voraus sind, können wir noch so viele Polizisten einsetzen und haben gegen sie doch keine Chance. Deshalb brauchen wir beides unter strengen Kriterien. Das beinhaltet das Einverständnis eines Richters, eine parlamentarische Kontrolle und eindeutige Nachvollziehbarkeit der Überwachungsmaßnahmen.“