Per »Verwaltungsvorschrift« will Grünen-Justizministerin Katja Meier die Schwelle von Strafverfolgungen neu justieren. Etwa bei Eigentums- und Vermögensdelikten oder beim Besitz von Betäubungsmitteln.
Vordergründig will Meier damit »weichere« Standards bei der Ahndung von Bagatellkriminalität etablieren.
Die Sache hat aber einen großen Haken. Die Entscheidung über Strafverfolgung und Verfahrenseinstellung obliegt den Staatsanwaltschaften und Gerichten. Aus historisch eingängigen Gründen (!) obliegt sie nicht politischer Weisung.
Der Sächsische Richterverein hat daher völlig Recht: Die geplante »Verwaltungsvorschrift« ist eine politische Einmischung des Ministerium in richterliche Befugnisse. „Hieran sollte nicht gerüttelt werden“, sagt dessen Vorsitzender. Sachsen konterkariere damit die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften.
Dem ist zuzustimmen. Das scheinbar harmlose Papier aus dem Justizministerium lässt Sachsen einen gefährlichen Weg einschlagen. Die Unabhängigkeit der Justiz und die Trennung der Staatsgewalten sind unbedingt zu wahren.
Notfalls sind die entsprechenden Gesetze zu ändern. In der 6. Legislatur haben wir als AfD dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der von den Altparteien abgelehnt wurde. Die Notwendigkeit haben wir damals mit den Erfahrungen aus Thüringen begründet. Dort war der Justizminister bezeichnender Weise auch ein Grüner.
https://www.saechsische.de/sachsen/katja-meier-bagatell-delikte-richter-wehren-sich-gegen-einmischung-5337646-plus.html?fbclid=IwAR3muh-sSLBI5MP2Kp_pDZszct4h7uFCP-kptSST6uSkCBjOXn1BgrQ0ww8