Zur fortgesetzten Debatte um das Polizeigesetz erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„Die SPD soll bitte endlich mit diesem unwürdigen Kuhhandel aufhören. Es geht hier schließlich um die Sicherheit unserer Bürger und keine Parteibefindlichkeiten. Wir brauchen sowohl Bodycams als auch die angedachten Onlinedurchsuchungen sowie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), damit Verbrecher der Polizei nicht länger technologisch einen Schritt voraus sind.
Der von der SPD geforderten Kennzeichnungspflicht wird die AfD hingegen unter keinen Umständen zustimmen. Polizisten somit unter Generalverdacht zu stellen, das geht gar nicht. Bereits heute gibt es ausreichend Möglichkeiten, um Fehlverhalten von Beamten zu rügen.
Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass alle nötigen, neuen Befugnisse im Polizeigesetz mit den Grundrechten in Einklang stehen. Selbst die von uns geforderte ausnahmsweise Überwachung der Chat-Nachrichten einer gefährlichen Person soll nur dann erlaubt sein, wenn die Polizei glasklare Tatsachen präsentiert und das Einverständnis eines Richters erhält. Außerdem soll die Polizei später, wenn die Gefahr abgewendet ist, dem Betroffenen mitteilen, was sie überwacht hat. Bei ungerechtfertigten Einsätzen muss sie sich zudem vor Gericht dafür verantworten.
Wer die Quellen-TKÜ dennoch ablehnt, beweist damit nur seine Kurzsichtigkeit und erweist der Sicherheit in unserem Land einen Bärendienst.“