Das Bundesverwaltungsgericht erachtet Namensschilder für Polizisten als rechtmäßig. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„Mit diesem Urteil aus dem Elfenbeinturm der Justiz kastriert sich der Rechtsstaat selbst. Wenn Polizisten Angst vor Repressalien haben müssen, werden sie im Zweifelsfall weniger konsequent einschreiten und ihre Mittel nicht ausschöpfen. Das führt direkt zu weniger Sicherheit.
In einer idealen Gesellschaft mag eine Kennzeichnung der Transparenz dienen. Unsere Beamten haben es aber tagtäglich mit Clankriminalität, unberechenbaren Extremisten und respektlosen Pöblern zu tun. Da müssen wir sie schützen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an den jüngsten Vorfall mit dem Rapper Fler. Wie ein Video dokumentiert, beschimpfte er einen Berliner Polizisten mit vulgären Ausdrücken. Man stelle sich nun einmal vor, die Fans des Rappers wüssten den Namen des Polizisten. Bei einem ungewöhnlichen Namen wäre es ein Einfaches, ihn über das Internet oder Soziale Netzwerke ausfindig zu machen. Drangsalierungen im Privatleben wären die unmittelbare Folge.
Das dürfen wir nicht zulassen. Deshalb spricht sich die AfD entschieden gegen eine namentliche Kennzeichnung von Polizisten aus. Es wird schon heute nahezu jedes polizeiliche Handeln dokumentiert, so dass auch im Nachgang Beschwerden möglich sind. Bei Großlagen sind Beamte durch ihre Kennzeichnung auf dem Rücken bis auf Gruppenstärke einzugrenzen. Das reicht vollkommen aus.“