Landtag lehnt AfD-Anträge für mehr Polizeibeamte und mehr Nachwuchswerbung für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst ab!

Zur Ablehnung zweier Anträge der AfD-Fraktion, 718 neue Polizisten einzustellen sowie knapp 178.000 Euro mehr für die Nachwuchswerbung in den Bereichen Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst zu investieren.

Die Kriminalität, steigt gerade an den Grenzen zu Sachsen dramatisch: Einbrüche, Drogenschmuggel, Autodiebstahl nehmen zu. Dazu kommen gerade in Leipzig gewalttätige Ausschreitungen in bisher unbekanntem Ausmaß. Die von der Regierung geplanten 400 neuen Polizisten sind bei weitem nicht ausreichend, die Sicherheit auch nur annähernd zu gewährleisten. Die von uns geforderten 718 Neu-Polizisten wären der Beginn für den Abbau des offensichtlichen Personalmangels.

Ausführlich wurde mein Antrag schriftlich wie folgt bei begründet:

„In den letzten Jahren wurden bereits zu wenige Polizeianwärter eingestellt, um die Altersabgänge ausgleichen zu können. Um den Rückstand der Jahre 2012 bis 2014 auszugleichen bedarf es 233 Polizeianwärter verteilt auf beide Laufbahngruppen.

Als Berechnungsgrundlage für die sich anschließenden Überlegungen gilt der Stopp der Umsetzung aller KW-Vermerke sowie der Erhalt des „Status quo“.

Der im Doppelhaushalt 2015/2016 vorgelegte Einstellungskorridor wirkt sich auf den verfügbaren ausgebildeten Personalstand ab 2018 aus. Um die Altersabgänge 2018 auszugleichen werden 351 Beamte benötigt, für 2019 werden sogar 457 Beamte benötigt. Das bedeutet konkret für die im Doppelhaushalt 2015/2016 beabsichtigten 400 Neueinstellungen bei der Polizei pro Jahr, dass damit noch nicht einmal die Altersabgänge ausgeglichen werden können. Es fehlen somit acht Beamte.

Um die Altersabgänge 2018 und 2019 auszugleichen, müssen also sofort 404 Beamte jährlich eingestellt werden.

Um die Altersabgänge von 2015 bis 2017 rückwirkend auszugleichen, bedarf es weiterer 117 Einstellungen.

D.h., um im Jahr 2018 den Personalbestand von heute aufrechtzuerhalten, bedarf es also einer Neueinstellung von je 521 Beamten (= 404+117) in den Jahren 2015 und 2016.

Hinzu kommt ein ermittelter Fehlbedarf an Personal, um den Stellenabbau bei der Bundespolizei langfristig zu kompensieren, die Kriminalitätsbelastung in der Grenzregion auszugleichen und um in den Schwerpunktlagen in den Städten stärker agieren zu können, von mindestens 520 Beamten.

Ferner bedarf es ca. 660 Ermittler zusätzlich, um die Vorgangsbelastungen auf annähernd 20 Fälle gleichzeitig pro Ermittler zu senken.

Durch diese Mehreinstellungen wird Personal für Fortbildungen frei. Die Arbeitsbelastung verteilt sich, was sich auf die gesundheitliche Belastung der Beamten positiv auswirkt. Zudem kann nur auf diesem Wege die Zeit geschaffen werden, um eine notwendige Gesundheitsprävention im Dienst zu betreiben.

Weiterhin ergibt sich auf diesem Wege erstmals wieder die Möglichkeit, als Streifendienst proaktiv tätig zu werden.

Diese Maßnahmen steigern insgesamt die Leistungsfähigkeit der Polizei, das subjektive und objektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, die Prävention und den Strafverfolgungsanspruch des Staates.

Die Einstellung der zusätzlichen 1.180 Beamten muss auf sechs Jahre verteilt werden. Somit entfallen auf den Doppelhaushalt 2015/2016 zusätzlich ca. 197 weitere Stellen.
Um erkannte Defizite in der Polizeiarbeit auszugleichen, besteht ein sofortiger Personalbedarf von 718 Beamten (= 521+197) jeweils für die Jahre 2015 und 2016. Diese 718 Beamten werden aufgeteilt zu einem Drittel auf die Laufbahngruppe 2.1 und zu zwei Drittel auf die Laufbahngruppe 1.1. Daraus ergibt sich somit ein Gesamtbedarf für die Laufbahngruppe 2.1 von 240 Stellen, von denen bereits 134 im Doppelhaushalt 2015/2016 vorgesehen sind. Für die Laufbahngruppe 1.1 ergibt sich ein Gesamtbedarf von 478 Stellen, von denen bereits 266 im Doppelhaushalt 2015/2016 vorgesehen sind. Demzufolge sind die Stellen für Beamte der Laufbahngruppe 2.1 um jährlich 106 Stellen und die Stellen für Beamte der Laufbahngruppe 1.1 um jährlich 212 Stellen zu erhöhen.“

Separat wurde unser Antrag zur Mittelerhöhung für Nachwuchswerbung für den Katastrophenschutz durch Carsten Hütter eingebracht:

Auch bei Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst wird über Fachkräftemangel und zu wenig Nachwuchs geklagt. Die AfD-Fraktion hat daher gefordert, die Kosten für Nachwuchswerbung um 177.800 Euro zu erhöhen.

Beide Anträge wurden jedoch von CDU, SPD, Linken und Grünen abgelehnt und das teilweise ohne oder mit hanebüchenen Begründungen. Ja, man gab uns sogar Recht, hob dann bei der Abstimmung dennoch den ‚Dagegen-Arm‘. Wir sind gespannt, wie die Abgeordneten der Altparteien diese Arroganz ihren Wählern gegenüber erklären wollen.