Innenminister Wöller kennt das Versammlungsgesetz nicht

Laut DNN von heute (S. 3) sagte Innenminister Roland Wöller: „Das Versammlungsgeschehen in Chemnitz hat deutlich gezeigt, dass die Übergänge fließend sind zwischen Rechtsradikalen und AfD.“ Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:

„Mit dieser Aussage beweist Wöller seine vollkommene Unkenntnis des Versammlungsrechts. Diese Wissenslücke kann sich ein Volkswirt leisten. Als Mann an der Spitze des Innenministeriums ist dies aber hochgradig peinlich.

Sollte Herr Wöller an seiner Meinung festhalten, soll er uns bitte einmal erklären, auf welcher Rechtsgrundlage Personen, die nicht gröblich stören, bei einer Demonstration vom Versammlungsleiter ausgeschlossen werden dürfen und wer diesen Ausschluss im Zweifelsfall vollziehen soll. Im Klartext: Würde die Polizei gegen geltendes Recht unliebsame Demonstranten auf Bitte der Versammlungsleitung herausziehen? Gleich in Paragraph 1 des Versammlungsgesetzes ist dazu alles gesagt. Zur Erinnerung: ‚Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.‘

Nachschlagen sollte Wöller auch noch mal bei Paragraph 21: ‚Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.‘ Ich bin gespannt, ob dementsprechend gegen die linksextremen Störer vorgegangen wird.“