Wie jüngst die Süddeutsche Zeitung zum Thema Abschiebungen schrieb, gibt es bereits seit dem Jahr 2004 eine gesetzliche Grundlage um kurzfristige Abschiebungen, besonders von potentiellen Gefährdern zu ermöglichen. Es handelt sich um das Aufenthaltsgesetz, welches in seinen Paragraphen 47 und 58a die Abschiebungen bei einem eventuellen Terrorverdacht beschleunigt ermöglicht. Dabei reicht bereits eine Prognose, dass die Sicherheit gefährdet oder eine terroristische Gefahr bestehen kann.
Der innenpolitische Sprecher Sebastian Wippel meint dazu: „Wenn das Bundesverwaltungsgericht erst jetzt feststellt, dass Abschiebungen für ausländische Islamisten künftig leichter bewerkstelligt werden können, so ist das einerseits zwar eine gute Nachricht, andererseits kommt sie jedoch für viele Opfer leider zu spät. Denn dieses bereits 13 Jahre alte Gesetz wurde, offenbar aus „Nicht-Wollen“ heraus, bis vor kurzem nicht angewendet. Als AfD haben wir mehrfach auf die bestehenden Gesetze verwiesen. Wenn jetzt die Schwarz-Roten „Hardliner“ das Gesetz für sich entdecken, sage ich nur Guten Morgen, aufgewacht? Was ist das für eine miserable Politik, was ist das für eine schlampige Regierungsarbeit für die Bürger unseres Landes? Ob die Gesetze nun endlich angewendet werden, wird sich zeigen. Wir werden die Augen darauf richten und auch anmahnen, dass es nicht bei der Ausweisung bleiben darf, sondern der Gewahrsam und die Abschiebehaft umfassend genutzt werden.“