Strafrechtlich relevante Meinungsäußerungen im Netz sind selbstverständlich entsprechend zu ahnden. Auch in der „Hitze des Gefechts“ sind Beleidigungen oder Aufrufe zu Gewalt inakzeptabel und gehören gerichtlich belangt.
Allerdings frage ich mich, ob Hausdurchsuchungen für einen Facebook-Post wirklich verhältnismäßig sind. Immerhin werden dabei mit der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem informellen Selbstbestimmungsrecht zwei Grundrechte außer Kraft gesetzt. Hinzu kommen die psychologischen Folgen für alle Personen eines betroffenen Haushaltes. Also eventuell auch für Kinder.
Ein solcher Eingriff muss in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der vermuteten Straftat stehen. Dies ist bei Meinungsdelikten – so moralisch verwerflich sie auch sein mögen – zumindest zweifelhaft. Damit schießt man mit Kanonen auf Spatzen.
Fraglich ist ebenfalls der strafprozessuale Mehrwert solcher Maßnahmen: Den Beweis, ob der Beschuldigte Urheber eines Posts ist oder nicht, können sie nicht erbringen, weil die Zugangsdaten auch anderen Personen bekannt sein können. Kurz: Das Durchwühlen privater Räumlichkeiten und die Beschlagnahmung der Elektronik sind hier zur Wahrheitsfindung ungeeignet. Es bleibt in der Summe nur der repressive Effekt – der bei den Betroffenen das Vertrauen in den Rechtsstaat unterminiert.
Hausdurchsuchungen sollten nur bei schweren Verdachtsmomenten hinsichtlich gravierender Delikte und bei nicht von vornherein anzunehmender geringer Schuld/Straferwartung eingesetzt werden. Unüberlegte und justiziable Kommentare im Internet rechtfertigen diesen Eingriff in fundamentale Grundrechte nicht.
Dadurch werden zudem bei den Sicherheitsbehörden Ressourcen gebunden, die an anderer Stelle fehlen. Während Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter für die Verfolgung von Internettrollen ausrücken, können etwa in Leipzig linkextreme Gewalt-Subkulturellen unbehelligt gedeihen.
Hier ist eine Schieflage in der Anwendung strafrechtlicher Instrumente zu beobachten. Ich hoffe, daß nach den jüngsten Antifa-Anschlägen auf Baufirmen und Privatpersonen die Sicherheitsbehörden wieder mehr für Kriminalität in der realen Welt sensibilisiert sind.
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Freie Presse Chemnitz 2019. Ermittlungen zu Hass im Netz in neun Bundesländern. Veröffentlicht: 06.11.2019. Abgerufen: https://www.freiepresse.de/…/ermittlungen-zu-hass-im-netz-i… [07.11.2019].