Zur Diskussion um die Entwaffnung von Reichsbürgern erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„In drei von 55 Fällen hat der Freistaat Sachsen bisher die Waffenerlaubnis von Reichsbürgern zurückgezogen. Innenminister Markus Ulbig hat also wieder einmal viel angekündigt und wenig umsetzen können, so wie das bei vielen anderen Themen auch der Fall ist.
Aber woran liegt das? Im Innenausschuß habe ich alle Anwesenden bereits darauf aufmerksam gemacht, dass es keine einheitliche Definition für Reichsbürger gibt, die als Richtlinie für den Entzug von Waffen gelten könnte. Wir sollten hier auch sehr vorsichtig sein, mürrische, geltungssüchtige oder ehrlich zweifelnde Zeitgenossen vorschnell in die Schublade Reichsbürger zu stecken. Es muss z.B. möglich sein, sich mit abwegigen Fragen zu beschäftigen, ohne gleich unter Verdacht zu geraten.
Klar sollte dennoch sein, dass all diejenigen, die das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellen und sich vielleicht sogar versuchen darüber hinwegzusetzen, die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaft kennenlernen müssen. Wer die Existenz des Staates oder Geltung unseres Rechts verleugnet, der kann sich im Übrigen allein schon aus logischen Gründen nicht zugleich auf die Legalität seines Waffenbesitzes berufen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Ich fordere daher Innenminister Ulbig sowie den Verfassungsschutz nochmals dazu auf klarzustellen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um Personen als Reichsbürger klassifizieren zu können.“