Bargeldabnahme direkt an der Grenze

500euroLaut „Sächsischer Zeitung“ sind die meisten Asylbewerber, die nach Sachsen kommen, mittellos. Das Innenministerium teilte der Zeitung zudem mit, vorhandenes Vermögen werde im Einzelfall eingezogen. Genaueres weiß das Ministerium aber selbst nicht, da es keine Statistik über die sichergestellten Barvermögen und Wertsachen führt. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:

„Wenn das sächsische Innenministerium noch nicht einmal weiß, wie häufig und wieviel Geld Asylbewerbern bei ihrer Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen abgenommen wird, so zeigt dies einmal mehr die Ahnungs- und Planlosigkeit der Behörde. Ich habe große Zweifel, ob die Vermögen der Asylbewerber dann überhaupt ausreichend überprüft werden.

Dass dies keine Nebensächlichkeit ist, weiß jeder, der einmal mit einem Bundespolizisten an der Grenze gesprochen hat. Asylbewerber reisen zum Teil mit sehr viel Bargeld nach Deutschland ein. Wenn ihnen dies nicht direkt an der Grenze beschlagnahmt wird, ist die Gefahr groß, dass Sie sich nicht an den Kosten des Asylverfahrens und der Unterbringung beteiligen. Die Barvermögen und Wertsachen sollten deshalb gleich nach der Einreise von der Bundespolizei sichergestellt werden.

Ebenso muss der Informationsfluss zwischen Bundespolizei, BAMF, den Ländern und Kommunen endlich problemlos funktionieren, damit es unmöglich wird, sich mehrmals als Asylbewerber registrieren zu lassen und somit auch mehrmals zu kassieren. Mehrere solcher Fälle sind in den letzten Wochen an die Öffentlichkeit gelangt.

Empören sollten wir uns darüber vor allem, weil all dies zeigt, wie sehr unsere regierenden Politiker vergessen haben, welche Aufgaben ein Staat zu erfüllen hat und welche nicht. Neben der Aufrechterhaltung seines Gewaltmonopols und der Sicherung der eigenen Grenzen muss jeder Staat ein simples Prinzip durchsetzen, um sein Fortbestehen nicht zu gefährden: Jeder, der von seinem eigenen Geld leben kann, muss dies auch tun. Staatliche Unterstützung darf nur erwarten, wer wirklich in Not ist.

In unserer jetzigen Situation bedeutet dies: Um illegale Masseneinwanderung zu verhindern, muss die Bundesrepublik Deutschland wieder zu wirkungsvollen Grenzkontrollen zurückkehren und Asylbegehrende aus sicheren Drittstaaten zurückweisen. Diejenigen, die als schutzbedürftig eingestuft werden, haben jedoch auch klare Regeln zu befolgen. Eine davon lautet: Erst wenn du dein eigenes Vermögen aufgebraucht hast, kannst du vorübergehend Sozialleistungen erhalten.“