Zur Kleinen Anfrage (Drs. 6/11596) mit dem Titel „Fortbestehen der Schutzgründe von Asylbewerbern, eingereist in den Jahren 2013 und 2014“ erklärt der Fragesteller und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„Die sächsische Landesregierung wollte mir im Januar nicht mitteilen, wie gewissenhaft bei Asylbewerbern überprüft wird, ob ihre Schutzgründe weiterhin fortbestehen. Inzwischen liegen allerdings dank einer Anfrage meines Kollegen Lars Herrmann aus dem Bundestag (BT-Drucksache 19/735) deutschlandweite Ergebnisse vor. Diese zeigen leider das völlige Versagen unserer Flüchtlingsbehörde BAMF.
Von den 127.023 Asylbewerbern aus dem Jahr 2013 wurden lediglich bei 369 Personen Nachforschungen angestellt. In acht Fällen stellte das BAMF dabei fest, dass der Schutzgrund zwischenzeitlich entfallen ist. 2014 kamen dann 202.834 Asylbewerber nach Deutschland. Auch diese hätte man im letzten Jahr alle überprüfen müssen. Dies geschah jedoch nur in 1.293 Fällen, wobei sechsmal die Schutzbedürftigkeit verneint wurde.
Das BAMF vernachlässigt damit seine Pflichten in sträflicher Weise. Die AfD erwartet, dass alle eingereisten Asylbewerber nach drei Jahren überprüft werden, wie es im Gesetz steht (§ 73 Absatz 2a Satz 1 Asylgesetz). Wird diese Überprüfung einfach ausgelassen, findet de facto eine perfide Legalisierung von illegalen Migranten statt.
Wenn Schutzgründe entfallen, muss der Flüchtling in sein Heimatland zurückkehren. Wird dieser Grundsatz durch Wegsehen der Behörden ausgehebelt, kann der Bundesrepublik vorgeworfen werden, dass sie die dauerhafte Niederlassung mit womöglich anschließender Einbürgerung der Migranten bewusst vorantreibt. Wer so handelt, soll sich bitteschön nicht wundern, wenn besorgte Bürger Vokabeln wie Umvolkung in den Mund nehmen.
Die Strategie des Freistaates Sachsen, mit Verweis auf die eigene Nicht-Zuständigkeit Probleme kleinzureden, halte ich ebenfalls für verwerflich. Ministerpräsident Kretschmer und Innenminister Wöller sollten dem BAMF vielmehr kräftig auf die Finger klopfen. Schließlich müssen das Land und noch mehr die Kommunen diese nicht bestellte Suppe auslöffeln.“