Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts, wonach die Polizei der Presse im Einzelfall Auskünfte über Disziplinarverfahren erteilen muss, erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„Das Urteil sehe ich mit gemischten Gefühlen. Prinzipiell muss die Polizei auch diejenigen Beamten vor der Öffentlichkeit schützen dürfen, die sich vielleicht etwas zuschulden haben kommen lassen. Dies gilt insbesondere für so sensible Bereiche wie kritische Meinungsäußerungen. Hier sollte hinter verschlossenen Türen fair abgewogen werden, ob ein Beamter zu weit gegangen ist oder nicht.
Wir müssen auf jeden Fall verhindern, dass Journalisten die privaten Beiträge von Polizisten in den sozialen Netzwerken verfolgen, um daraus verkaufsfördernde Skandale basteln zu können. Auf dieses Spielchen darf sich die Polizei nicht einlassen oder von einem Gericht dazu gezwungen werden.
Anders verhält es sich, wenn z.B. ein Beamter einen Diebstahl begangen hat, der in der Öffentlichkeit breit diskutiert wurde. Hier hat die Presse natürlich das Recht zu erfahren, wie ein entsprechendes Disziplinarverfahren ausgegangen ist. Ich warne aber davor, über diese seltenen Ausnahmen hinauszugehen. Insofern ebnet das Oberverwaltungsgericht hier einen gefährlichen Weg mit dem neuen Urteil.“