Zur Debatte im Innenausschuss zum geplanten, neuen Polizeigesetz erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„Es gab kontroverse Diskussionen zur automatischen Kennzeichen-Erfassung. Das Scannen von Kennzeichen befürworte ich dabei ausdrücklich, um gestohlene Fahrzeuge identifizieren zu können. Was allerdings zu weit geht, sind Videoaufnahmen von Fahrern, Beifahrern und Passanten, die in Echtzeit mit Fahndungsdateien abgeglichen werden und dann 96 Stunden zusammen mit dem verwendeten Kennzeichen gespeichert werden.
Der Zweck der Abwehr einer bevorstehenden Straftat wird damit nur sehr fraglich erfüllt, wenn kein Polizist in der Nähe ist, der im Zweifel die Person sofort kontrolliert. Eine Abschreckung wird kaum stattfinden. Was nützt ein altes Video, um eine Straftat zu verhindern, die bereits stattgefunden hat?
Aus anderen Bundesländern wissen wir auch, dass die zügige Löschung dieser Daten nicht immer funktioniert. Bürger müssen dann eine Zweckentfremdung befürchten. Dies wäre der erste Schritt hin zum Überwachungsstaat, dessen Entstehung wir unbedingt verhindern müssen.
Warum kommt nun aber die CDU-geführte Regierung überhaupt auf solche Ideen? Sie will mit allen Mitteln Grenzkontrollen vermeiden. Hier sagt einzig die AfD: Eine effektive Kontrolle an der Grenze mit Polizisten ist besser und unbedenklicher als die massenhafte Speicherung personenbezogener Daten.
Denkbar ist für uns eine Videoaufzeichnung, die erst und nur ausgewertet wird, wenn konkret nach einer Person gesucht wird und die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie auf dem Video zu finden sein kann. Außerdem ist eine Überprüfung von KfZ-Kennzeichen und Fahndungsdatei sinnvoll, wenn gleich im Trefferfall kontrolliert wird. Eine mögliche anlasslose Kombination von biometrischen Gesichtsdaten, Fahrzeugdaten, Bewegungsdaten und Kennzeichen soll unterbleiben.“