Ihr Landtagsabgeordneter aus Görlitz
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Sächsische Landesregierung verschiebt Flächenziel für Windkraftanlagen um fünf Jahre nach hinten - Vor kurzem noch abgelehnt, jetzt als eigene Initiative ausgegeben!
Die sächsische Landesregierung will das ursprünglich für 2027 gesetzte Ziel, zwei Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen auszuweisen, um fünf Jahre nach hinten verschieben – auf 2032, und somit der maximal möglichen Frist gemäß der Bundesgesetzgebung. Vor wenigen Wochen stellten wir als sächsische AfD-Fraktion genau einen solchen Antrag – der zu diesem Zeitpunkt von der Landesregierung aber noch vehement abgelehnt worden ist. Nun verkauft sie die Verzögerung als eigene Initiative zur „besseren Steuerung“. Man muss schon ein besonderes Maß an politischer Dreistigkeit aufbringen, um ein Ziel, das man monatelang bekämpft hat, plötzlich als eigene „Initiative“ zu verkaufen.
Die Landesregierung tut einen kleinen Schritt zurück – aus Kalkül, nicht aus Einsicht. Aber selbst dieser Rückzug wird als „Gestaltung“ verkauft. Das ist die große Kunst der deutschen Energiepolitik: den vermeintlichen Rückbau der ökosozialistischen Planung als Aufbruch zu verkaufen. Die Menschen auf dem Land spüren längst, dass sie nicht Teil der Energiewende sind – sie sind ihr Verfügungsraum.
Gleichzeitig sollen Anwohner künftig mit 0,1 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an den Erlösen beteiligt werden, wenn sie in der Nähe einer Anlage wohnen – ein Versuch, Akzeptanz mit Kleinstbeträgen zu erkaufen, während weiter großflächige Eingriffe in Landschaft, Eigentum und Lebensqualität vorbereitet werden. Und jetzt sollen ein paar Euro pro Kopf und Jahr – im besten Fall ein Kinobesuch – die Akzeptanz dafür kaufen. Das ist keine Bürgerbeteiligung, das ist zynisches Schweigegeld.

Zum Tag des Grundgesetzes – Dankbarkeit für das Bollwerk gegen politischen Verfall!
Am 23. Mai feiern wir das Grundgesetz – nicht nur als Gründungsurkunde der Bundesrepublik, sondern als Bollwerk der Freiheit gegen jede Form politischer Beliebigkeit und moralischer Selbstüberhebung. In Zeiten, in denen die Altparteien zunehmend die eigene Geschichte vergessen, das Recht ideologisieren und die Meinungsfreiheit zur Verfügungsmasse machen, darf man dankbar sein: Dass unser Land über ein Grundgesetz verfügt, das diesen Tendenzen klare Schranken setzt.
Das Grundgesetz ist das Ergebnis einer politischen Klarsicht, die aus Trümmern nicht Utopien, sondern Ordnung, Maß und Verantwortung geformt hat. Es schützt nicht vor allen Fehlern der Politik, aber es bindet sie – an Verfahren, an Recht, an das Volk als Souverän. Diese Bindung ist heute notwendiger denn je, da mancher in Regierungsämtern zunehmend den Bürger nicht als freien Träger von Rechten, sondern als zu lenkendes Objekt begreift.
Artikel 5 garantiert die Meinungsfreiheit – und diese ist kein Gnadenrecht der Regierung, sondern ein konstitutives Element der Demokratie. Wer heute sieht, wie schnell missliebige Positionen moralisch diffamiert oder rechtlich reguliert werden sollen, der erkennt: Ohne das Grundgesetz stünden wir an der Schwelle zur Meinungsherrschaft.
Artikel 20 legt fest, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht – nicht von NGOs, supranationalen Behörden oder parteiinternen Filterblasen. Der Widerstandsartikel 20 Absatz 4 ist kein Aufruf zur Revolte, sondern ein letzter Schutzmechanismus des Rechts gegen die Aushöhlung der Demokratie von innen.
Gerade heute, angesichts einer Politik, die zunehmend technokratisch, bevormundend und freiheitsvergessen agiert, können wir froh sein, dass das Grundgesetz nicht auf Parteitagsbeschlüssen, sondern auf Prinzipien beruht – auf Freiheit, Verantwortung, Souveränität. Es ist kein verstaubtes Dokument, sondern ein Gesetzestext mit Rückgrat.

Weniger Belegung, dennoch mehr Kosten für Erstaufnahmeeinrichtungen - Fast 23 Millionen Euro in drei Monaten!
Die Kapazitäten wurden zwar leicht erhöht, doch die tatsächliche Belegung bleibt dahinter zurück. Es drängt sich der Eindruck auf, dass das System ineffizient und zunehmend kostenintensiv arbeitet, ohne den tatsächlichen Bedarf zu berücksichtigen.
Statt bedarfsgerecht zu planen, wird mit Steuergeldern großzügig Wohnraum geschaffen, der kaum genutzt wird. Die Landesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, wofür hier Millionen ausgegeben werden – und vor allem, warum. Wir fordern endlich eine ehrliche Bestandsaufnahme und ein Umsteuern hin zu einer realistischen und verantwortungsvollen Asylpolitik.

An einem Sonntag: Messerangriffe in Halle und Bielefeld - Der Einzelfall als Dauerzustand!
Und doch: Schweigen. Die Tagesschau verliert am Sonntagabend selbst keinen Satz darüber, berichtet erst Montagabend zu den laufenden Ermittlungen in Bielefeld. Kein Kommentar, kein Einordnungsversuch, keine Fragen nach Ursachen oder politischen Konsequenzen. Als sei nichts geschehen. Der Reflex: Abheften, ignorieren, wegmoderieren.
Zur gleichen Zeit ist anderswo vermutlich schon das nächste Plakat entrollt: „Kein Fußbreit den Rechten!“ Das eigentliche Problem? Offenbar nicht der Angriff auf ein Kind, sondern die Kritik an einer Politik, die solche Taten erst möglich macht.
Das Muster ist vertraut: Wenn die Realität nicht zur Theorie passt, wird sie umdefiniert. Aus einem gezielten Gewaltausbruch wird ein „Streit“, aus religiös motivierter Aggression ein „unklarer Hintergrund“, aus ideologisch aufgeladener Gewalt ein Einzelfall. Und wenn gar nichts mehr hilft, wird der Fokus verschoben – auf strukturellen Rassismus, angebliche Hetze oder „rechte Narrative“.
So gelingt es, selbst die offensichtlichsten Zusammenhänge zu entpolitisieren – solange sie nicht ins gewünschte Bild passen. Der Täter wird zur Randnotiz, das Opfer zur statistischen Größe. Die Gesellschaft? Hat sich längst an das neue Normal gewöhnt: Messerattacken als Taktgeber einer zersetzten Öffentlichkeit.
Was sich hier Bahn bricht, ist keine reine Sicherheitsfrage. Es ist der Ausdruck eines zivilisatorischen Rückzugs. Die Grundvoraussetzung jedes Gemeinwesens – Schutz der Schwächsten, Aufrechterhaltung der Ordnung, Klarheit über Freund und Feind – wird geopfert auf dem Altar einer moralischen Erzählung, die keine Realität mehr erträgt.
Die zentrale Frage lautet nicht mehr: Wie konnte das passieren?
Sondern: Wie lange schauen wir noch zu?

Länderübergreifende Polizeistreifen auch im ersten Quartal 2025 immer noch auf Vor-Corona-Niveau - Hier geht deutlich mehr!
Auch im ersten Quartal 2025 bleibt die Zahl gemeinsamer Streifen mit Polen und Tschechien auf einem niedrigen Niveau. Mit bislang nur 57 länderübergreifenden Einsätzen bewegen wir uns weiterhin deutlich unter dem Vor-Corona-Stand von 2019, als noch 294 Streifen im gesamten Jahr gezählt wurden. 2024 waren es ebenfalls nur 197 – das ist ein sicherheitspolitischer Rückschritt. Angesichts zunehmender grenzüberschreitender Kriminalität, Schleuserbanden und organisierter Diebeszüge kann sich Sachsen diesen Stillstand schlicht nicht leisten.
Die Staatsregierung muss aufhören, die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden als Randthema zu behandeln. Statt PR-Projekten und Sicherheitsversprechen auf Papier brauchen wir eine massive Ausweitung dieser Streifen, insbesondere an neuralgischen Punkten entlang der polnischen und tschechischen Grenze. Hier geht deutlich mehr – wenn der politische Wille da wäre. Die sächsischen Bürger erwarten zu Recht, dass der Staat ihre Sicherheit auch im Grenzraum wirksam schützt.
Ich fordere einen verbindlichen Ausbauplan für gemeinsame Streifentätigkeit mit den Nachbarländern sowie eine bessere personelle und technische Ausstattung der beteiligten Einheiten. Sicherheitskooperation darf nicht an der Landesgrenze enden. Wer hier spart oder zaudert, gefährdet den Schutz unserer Bevölkerung.

Veröffentlichung des VS-Gutachtens zur AfD-Einstufung zeigt erneut das wahre hässliche Gesicht des Verfassungsschutzes: Eine politische, juristisch mangelhafte Waffe der Regierung gegen die Demokratie!
Wer dieses Papier nüchtern analysiert, erkennt schnell: Es enthält kaum harte Fakten, dafür umso mehr Verdrehungen, willkürliche Deutungen und den Versuch, legitime Kritik an Massenzuwanderung, Gender-Ideologie oder EU-Zentralismus als „verfassungsfeindlich“ zu etikettieren. Einzelne Zitate, oft aus dem Zusammenhang gerissen, auch einige dabei, die ich persönlich nicht teile, wenngleich ich auch selbst an mehreren Stellen zitiert werde, sollen die gesamte Partei diskreditieren. Eine solche Methodik wäre in einer juristischen Ausbildung ein Armutszeugnis und würde schnell mit einem „Mangelhaft“ benotet werden – für eine Behörde mit so sensibler Aufgabe ist sie schlichtweg eine Frechheit.
Der Verfassungsschutz vergreift sich an der Substanz der Demokratie. Die AfD ist keine Gefahr für die Verfassung – sie ist eine Reaktion auf ihre systematische Aushöhlung und Umdeutung durch eine politische Klasse, die das Volk längst nicht mehr in der ganzen Breite repräsentiert. Der eigentliche Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung geht nicht von der AfD aus, sondern von jenen, die staatliche Institutionen aus Machtkalkül instrumentalisieren, um politische Gegner mundtot zu machen.
Das Parteienprivileg nach Artikel 21 GG ist kein Schönwetterartikel. Es schützt gerade auch jene Parteien, die den Finger in die Wunde legen. Die AfD verteidigt mit aller Kraft die Grundrechte, die nationale Souveränität und den Willen des Volkes. Wer uns bekämpft, bekämpft diese Prinzipien.
Die AfD ist keine Bedrohung für Deutschland. Sie ist die Hoffnung auf eine Rückkehr zu Vernunft, Freiheit und nationaler Selbstbestimmung. Dieses Land gehört nicht dem Verfassungsschutz, nicht den Altparteien – sondern dem ganzen Volk.

Zum Tag der Familie – Rückgrat der Nation, Fundament der Freiheit!
Die Familie ist keine soziologische Variable, sie ist kein politisches Experiment. Sie ist das Ursprungsrecht des Menschen, älter als jeder Staat und tragender als jede Regierung. Sie ist der erste Ort von Bindung, Pflichtgefühl, Liebe – und damit der erste Ort, an dem Freiheit nicht zur Beliebigkeit verkommt, sondern in Verantwortung übergeht.
Es ist kein Zufall, dass Artikel 6 des Grundgesetzes den besonderen Schutz von Ehe und Familie fordert. Es ist ein Bekenntnis zu einer anthropologischen Wahrheit, die durch keine ideologische Umerziehung aus der Welt geschafft werden kann. Wer die Familie schwächt, schwächt die Gesellschaft – moralisch, demographisch, kulturell.
Gerade heute, wo staatliche Institutionen zunehmend meinen, die Erziehung der Kinder, die Definition von Elternschaft oder die Sinnstiftung des Lebens besser übernehmen zu können als Mütter und Väter selbst, ist Klarheit gefragt: Familie ist nicht Aufgabe des Staates – sie ist Grenze seiner Zuständigkeit.
Die sogenannten Eliten reden von Diversität, wenn sie Beliebigkeit meinen. Sie fördern Dekonstruktion, wo Stabilität gefragt wäre. Doch ohne starke Familien gibt es keine starke Nation. Keine gesunde Kultur. Kein freies Volk.
Am Tag der Familie bekennen wir: Nicht der Staat erzieht den Bürger – sondern die Familie den Menschen. Wer eine freie Republik will, muss ihre natürlichen Grundlagen schützen. Und die beginnt – mit Vater, Mutter, Kind.

Sächsische Landesregierung verschiebt Flächenziel für Windkraftanlagen um fünf Jahre nach hinten - Vor kurzem noch abgelehnt, jetzt als eigene Initiative ausgegeben!
Die sächsische Landesregierung will das ursprünglich für 2027 gesetzte Ziel, zwei Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen auszuweisen, um fünf Jahre nach hinten verschieben – auf 2032, und somit der maximal möglichen Frist gemäß der Bundesgesetzgebung. Vor wenigen Wochen stellten wir als sächsische AfD-Fraktion genau einen solchen Antrag – der zu diesem Zeitpunkt von der Landesregierung aber noch vehement abgelehnt worden ist. Nun verkauft sie die Verzögerung als eigene Initiative zur „besseren Steuerung“. Man muss schon ein besonderes Maß an politischer Dreistigkeit aufbringen, um ein Ziel, das man monatelang bekämpft hat, plötzlich als eigene „Initiative“ zu verkaufen.
Die Landesregierung tut einen kleinen Schritt zurück – aus Kalkül, nicht aus Einsicht. Aber selbst dieser Rückzug wird als „Gestaltung“ verkauft. Das ist die große Kunst der deutschen Energiepolitik: den vermeintlichen Rückbau der ökosozialistischen Planung als Aufbruch zu verkaufen. Die Menschen auf dem Land spüren längst, dass sie nicht Teil der Energiewende sind – sie sind ihr Verfügungsraum.
Gleichzeitig sollen Anwohner künftig mit 0,1 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an den Erlösen beteiligt werden, wenn sie in der Nähe einer Anlage wohnen – ein Versuch, Akzeptanz mit Kleinstbeträgen zu erkaufen, während weiter großflächige Eingriffe in Landschaft, Eigentum und Lebensqualität vorbereitet werden. Und jetzt sollen ein paar Euro pro Kopf und Jahr – im besten Fall ein Kinobesuch – die Akzeptanz dafür kaufen. Das ist keine Bürgerbeteiligung, das ist zynisches Schweigegeld.

Zum Tag des Grundgesetzes – Dankbarkeit für das Bollwerk gegen politischen Verfall!
Am 23. Mai feiern wir das Grundgesetz – nicht nur als Gründungsurkunde der Bundesrepublik, sondern als Bollwerk der Freiheit gegen jede Form politischer Beliebigkeit und moralischer Selbstüberhebung. In Zeiten, in denen die Altparteien zunehmend die eigene Geschichte vergessen, das Recht ideologisieren und die Meinungsfreiheit zur Verfügungsmasse machen, darf man dankbar sein: Dass unser Land über ein Grundgesetz verfügt, das diesen Tendenzen klare Schranken setzt.
Das Grundgesetz ist das Ergebnis einer politischen Klarsicht, die aus Trümmern nicht Utopien, sondern Ordnung, Maß und Verantwortung geformt hat. Es schützt nicht vor allen Fehlern der Politik, aber es bindet sie – an Verfahren, an Recht, an das Volk als Souverän. Diese Bindung ist heute notwendiger denn je, da mancher in Regierungsämtern zunehmend den Bürger nicht als freien Träger von Rechten, sondern als zu lenkendes Objekt begreift.
Artikel 5 garantiert die Meinungsfreiheit – und diese ist kein Gnadenrecht der Regierung, sondern ein konstitutives Element der Demokratie. Wer heute sieht, wie schnell missliebige Positionen moralisch diffamiert oder rechtlich reguliert werden sollen, der erkennt: Ohne das Grundgesetz stünden wir an der Schwelle zur Meinungsherrschaft.
Artikel 20 legt fest, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht – nicht von NGOs, supranationalen Behörden oder parteiinternen Filterblasen. Der Widerstandsartikel 20 Absatz 4 ist kein Aufruf zur Revolte, sondern ein letzter Schutzmechanismus des Rechts gegen die Aushöhlung der Demokratie von innen.
Gerade heute, angesichts einer Politik, die zunehmend technokratisch, bevormundend und freiheitsvergessen agiert, können wir froh sein, dass das Grundgesetz nicht auf Parteitagsbeschlüssen, sondern auf Prinzipien beruht – auf Freiheit, Verantwortung, Souveränität. Es ist kein verstaubtes Dokument, sondern ein Gesetzestext mit Rückgrat.

Weniger Belegung, dennoch mehr Kosten für Erstaufnahmeeinrichtungen - Fast 23 Millionen Euro in drei Monaten!
Die Kapazitäten wurden zwar leicht erhöht, doch die tatsächliche Belegung bleibt dahinter zurück. Es drängt sich der Eindruck auf, dass das System ineffizient und zunehmend kostenintensiv arbeitet, ohne den tatsächlichen Bedarf zu berücksichtigen.
Statt bedarfsgerecht zu planen, wird mit Steuergeldern großzügig Wohnraum geschaffen, der kaum genutzt wird. Die Landesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, wofür hier Millionen ausgegeben werden – und vor allem, warum. Wir fordern endlich eine ehrliche Bestandsaufnahme und ein Umsteuern hin zu einer realistischen und verantwortungsvollen Asylpolitik.

An einem Sonntag: Messerangriffe in Halle und Bielefeld - Der Einzelfall als Dauerzustand!
Und doch: Schweigen. Die Tagesschau verliert am Sonntagabend selbst keinen Satz darüber, berichtet erst Montagabend zu den laufenden Ermittlungen in Bielefeld. Kein Kommentar, kein Einordnungsversuch, keine Fragen nach Ursachen oder politischen Konsequenzen. Als sei nichts geschehen. Der Reflex: Abheften, ignorieren, wegmoderieren.
Zur gleichen Zeit ist anderswo vermutlich schon das nächste Plakat entrollt: „Kein Fußbreit den Rechten!“ Das eigentliche Problem? Offenbar nicht der Angriff auf ein Kind, sondern die Kritik an einer Politik, die solche Taten erst möglich macht.
Das Muster ist vertraut: Wenn die Realität nicht zur Theorie passt, wird sie umdefiniert. Aus einem gezielten Gewaltausbruch wird ein „Streit“, aus religiös motivierter Aggression ein „unklarer Hintergrund“, aus ideologisch aufgeladener Gewalt ein Einzelfall. Und wenn gar nichts mehr hilft, wird der Fokus verschoben – auf strukturellen Rassismus, angebliche Hetze oder „rechte Narrative“.
So gelingt es, selbst die offensichtlichsten Zusammenhänge zu entpolitisieren – solange sie nicht ins gewünschte Bild passen. Der Täter wird zur Randnotiz, das Opfer zur statistischen Größe. Die Gesellschaft? Hat sich längst an das neue Normal gewöhnt: Messerattacken als Taktgeber einer zersetzten Öffentlichkeit.
Was sich hier Bahn bricht, ist keine reine Sicherheitsfrage. Es ist der Ausdruck eines zivilisatorischen Rückzugs. Die Grundvoraussetzung jedes Gemeinwesens – Schutz der Schwächsten, Aufrechterhaltung der Ordnung, Klarheit über Freund und Feind – wird geopfert auf dem Altar einer moralischen Erzählung, die keine Realität mehr erträgt.
Die zentrale Frage lautet nicht mehr: Wie konnte das passieren?
Sondern: Wie lange schauen wir noch zu?

Länderübergreifende Polizeistreifen auch im ersten Quartal 2025 immer noch auf Vor-Corona-Niveau - Hier geht deutlich mehr!
Auch im ersten Quartal 2025 bleibt die Zahl gemeinsamer Streifen mit Polen und Tschechien auf einem niedrigen Niveau. Mit bislang nur 57 länderübergreifenden Einsätzen bewegen wir uns weiterhin deutlich unter dem Vor-Corona-Stand von 2019, als noch 294 Streifen im gesamten Jahr gezählt wurden. 2024 waren es ebenfalls nur 197 – das ist ein sicherheitspolitischer Rückschritt. Angesichts zunehmender grenzüberschreitender Kriminalität, Schleuserbanden und organisierter Diebeszüge kann sich Sachsen diesen Stillstand schlicht nicht leisten.
Die Staatsregierung muss aufhören, die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden als Randthema zu behandeln. Statt PR-Projekten und Sicherheitsversprechen auf Papier brauchen wir eine massive Ausweitung dieser Streifen, insbesondere an neuralgischen Punkten entlang der polnischen und tschechischen Grenze. Hier geht deutlich mehr – wenn der politische Wille da wäre. Die sächsischen Bürger erwarten zu Recht, dass der Staat ihre Sicherheit auch im Grenzraum wirksam schützt.
Ich fordere einen verbindlichen Ausbauplan für gemeinsame Streifentätigkeit mit den Nachbarländern sowie eine bessere personelle und technische Ausstattung der beteiligten Einheiten. Sicherheitskooperation darf nicht an der Landesgrenze enden. Wer hier spart oder zaudert, gefährdet den Schutz unserer Bevölkerung.

Veröffentlichung des VS-Gutachtens zur AfD-Einstufung zeigt erneut das wahre hässliche Gesicht des Verfassungsschutzes: Eine politische, juristisch mangelhafte Waffe der Regierung gegen die Demokratie!
Wer dieses Papier nüchtern analysiert, erkennt schnell: Es enthält kaum harte Fakten, dafür umso mehr Verdrehungen, willkürliche Deutungen und den Versuch, legitime Kritik an Massenzuwanderung, Gender-Ideologie oder EU-Zentralismus als „verfassungsfeindlich“ zu etikettieren. Einzelne Zitate, oft aus dem Zusammenhang gerissen, auch einige dabei, die ich persönlich nicht teile, wenngleich ich auch selbst an mehreren Stellen zitiert werde, sollen die gesamte Partei diskreditieren. Eine solche Methodik wäre in einer juristischen Ausbildung ein Armutszeugnis und würde schnell mit einem „Mangelhaft“ benotet werden – für eine Behörde mit so sensibler Aufgabe ist sie schlichtweg eine Frechheit.
Der Verfassungsschutz vergreift sich an der Substanz der Demokratie. Die AfD ist keine Gefahr für die Verfassung – sie ist eine Reaktion auf ihre systematische Aushöhlung und Umdeutung durch eine politische Klasse, die das Volk längst nicht mehr in der ganzen Breite repräsentiert. Der eigentliche Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung geht nicht von der AfD aus, sondern von jenen, die staatliche Institutionen aus Machtkalkül instrumentalisieren, um politische Gegner mundtot zu machen.
Das Parteienprivileg nach Artikel 21 GG ist kein Schönwetterartikel. Es schützt gerade auch jene Parteien, die den Finger in die Wunde legen. Die AfD verteidigt mit aller Kraft die Grundrechte, die nationale Souveränität und den Willen des Volkes. Wer uns bekämpft, bekämpft diese Prinzipien.
Die AfD ist keine Bedrohung für Deutschland. Sie ist die Hoffnung auf eine Rückkehr zu Vernunft, Freiheit und nationaler Selbstbestimmung. Dieses Land gehört nicht dem Verfassungsschutz, nicht den Altparteien – sondern dem ganzen Volk.

Zum Tag der Familie – Rückgrat der Nation, Fundament der Freiheit!
Die Familie ist keine soziologische Variable, sie ist kein politisches Experiment. Sie ist das Ursprungsrecht des Menschen, älter als jeder Staat und tragender als jede Regierung. Sie ist der erste Ort von Bindung, Pflichtgefühl, Liebe – und damit der erste Ort, an dem Freiheit nicht zur Beliebigkeit verkommt, sondern in Verantwortung übergeht.
Es ist kein Zufall, dass Artikel 6 des Grundgesetzes den besonderen Schutz von Ehe und Familie fordert. Es ist ein Bekenntnis zu einer anthropologischen Wahrheit, die durch keine ideologische Umerziehung aus der Welt geschafft werden kann. Wer die Familie schwächt, schwächt die Gesellschaft – moralisch, demographisch, kulturell.
Gerade heute, wo staatliche Institutionen zunehmend meinen, die Erziehung der Kinder, die Definition von Elternschaft oder die Sinnstiftung des Lebens besser übernehmen zu können als Mütter und Väter selbst, ist Klarheit gefragt: Familie ist nicht Aufgabe des Staates – sie ist Grenze seiner Zuständigkeit.
Die sogenannten Eliten reden von Diversität, wenn sie Beliebigkeit meinen. Sie fördern Dekonstruktion, wo Stabilität gefragt wäre. Doch ohne starke Familien gibt es keine starke Nation. Keine gesunde Kultur. Kein freies Volk.
Am Tag der Familie bekennen wir: Nicht der Staat erzieht den Bürger – sondern die Familie den Menschen. Wer eine freie Republik will, muss ihre natürlichen Grundlagen schützen. Und die beginnt – mit Vater, Mutter, Kind.

Sächsische Landesregierung verschiebt Flächenziel für Windkraftanlagen um fünf Jahre nach hinten - Vor kurzem noch abgelehnt, jetzt als eigene Initiative ausgegeben!
Die sächsische Landesregierung will das ursprünglich für 2027 gesetzte Ziel, zwei Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen auszuweisen, um fünf Jahre nach hinten verschieben – auf 2032, und somit der maximal möglichen Frist gemäß der Bundesgesetzgebung. Vor wenigen Wochen stellten wir als sächsische AfD-Fraktion genau einen solchen Antrag – der zu diesem Zeitpunkt von der Landesregierung aber noch vehement abgelehnt worden ist. Nun verkauft sie die Verzögerung als eigene Initiative zur „besseren Steuerung“. Man muss schon ein besonderes Maß an politischer Dreistigkeit aufbringen, um ein Ziel, das man monatelang bekämpft hat, plötzlich als eigene „Initiative“ zu verkaufen.
Die Landesregierung tut einen kleinen Schritt zurück – aus Kalkül, nicht aus Einsicht. Aber selbst dieser Rückzug wird als „Gestaltung“ verkauft. Das ist die große Kunst der deutschen Energiepolitik: den vermeintlichen Rückbau der ökosozialistischen Planung als Aufbruch zu verkaufen. Die Menschen auf dem Land spüren längst, dass sie nicht Teil der Energiewende sind – sie sind ihr Verfügungsraum.
Gleichzeitig sollen Anwohner künftig mit 0,1 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an den Erlösen beteiligt werden, wenn sie in der Nähe einer Anlage wohnen – ein Versuch, Akzeptanz mit Kleinstbeträgen zu erkaufen, während weiter großflächige Eingriffe in Landschaft, Eigentum und Lebensqualität vorbereitet werden. Und jetzt sollen ein paar Euro pro Kopf und Jahr – im besten Fall ein Kinobesuch – die Akzeptanz dafür kaufen. Das ist keine Bürgerbeteiligung, das ist zynisches Schweigegeld.
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Mir liegt nicht nur das Wohlergehen der Stadt Görlitz am Herzen, sondern das des gesamten Freistaats.


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