Zur Kleinen Anfrage (Drs. 6/11991) mit dem Titel „Nicht mehr auffindbare Asylbewerber im 2. Halbjahr 2017“ erklärt der Fragesteller und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„72 Asylbewerber, die Sachsen zugewiesen wurden, gelten aktuell als nicht mehr auffindbar. Sie haben auf eigene Faust ihre Gemeinschaftsunterkunft verlassen und niemand weiß, wo sie nun sind und was sie vorhaben. Es könnte sein, dass sie sich illegal durchschlagen, weil sie einen aussichtslosen Asylantrag stellten. Möglicherweise hat es diese 72 Asylbewerber auch nie gegeben. Vielleicht haben hier nur bestimmte Personen unseren Staat ausgetrickst und eine Zeitlang doppelt kassiert.
Im schlimmsten Fall handelt es sich jedoch um Terroristen, die unbeobachtet etwas Übles vorbereiten wollen. Aus diesem Grund können wir die verlorengegangenen Asylbewerber auch nicht ignorieren. Die Fälle müssen schnell aufgeklärt werden. Allerdings habe ich nicht den Eindruck, dass Innenminister Roland Wöller das Problem überhaupt als ein solches wahrnimmt.
Aufgrund des Fingerabdruck-Identifizierungssystems Eurodac müßte es eigentlich ein Leichtes sein, über alle Asylbewerber, die nach Europa einreisen, den Überblick zu bewahren. Die Praxis sieht jedoch leider anders aus: Obwohl die Fingerabdruck-Daten bereits 2003 eingeführt wurden, ist es immer noch möglich, mehrfach Asylanträge in Europa zu stellen, die eigenen Spuren zu verwischen und Sozialbetrug zu begehen. Dies müssen wir endlich stoppen.“