Zum Anti-Terror-Einsatz in Chemnitz erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„Dass ein mutmaßliches Mitglied des Islamischen Staates weiter frei herumlaufen darf, nur weil man bei ihm keinen Sprengstoff finden konnte, ist ein unfassbarer Skandal. Wer Geld an Terrororganisationen überweist und sich an Schleusungen beteiligt, gehört hinter Gitter und so schnell wie möglich abgeschoben.
Ein Haftbefehl hätte hier zwingend erwirkt werden müssen. Die Verantwortlichen, die dies anders einschätzten, handelten völlig weltfremd und haben die immensen Gefahren für unser Land anscheinend immer noch nicht begriffen. Bei einem Terroristen, der wahrscheinlich Kontakte zum Islamischen Staat hat und Schleusungen organisiert, besteht natürlich Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Ich frage mich, wie bei dem Mann verhindert werden soll, dass er mit dem Küchenmesser loszieht oder aufgrund offener Grenzen in Frankreich einen Terroranschlag verübt. Eine vollkommen sichere Überwachung dieses Mannes wäre nur im Gefängnis möglich.
Die Bundesanwaltschaft muss sich in diesem Fall viele kritische Fragen gefallen lassen. Diese betreffen nicht nur die unverantwortliche Unterschätzung der Gefahrenlage nach zuvor erfolgter Übernahme des Falls, sondern z.B. auch die Informationspolitik. Die Anwohner in Chemnitz und die gesamte Öffentlichkeit wurden mehrere Tage im Unklaren über die Hintergründe des Tatverdächtigen gelassen. So entsteht kein Vertrauen in die staatlichen Behörden. Vielmehr bekommen es die Leute gerade dann mit der Angst zu tun, wenn sie das Gefühl haben, ihnen wird etwas verschwiegen.
Im Hinblick auf die Aufarbeitung des Falls al-Bakr zeigt dieser neuerliche Anti-Terror-Einsatz im Übrigen, dass auch damals gravierende Fehler von der Bundesanwaltschaft bei der Gefahreneinschätzung gemacht wurden. Es ist unerklärlich, warum die Bundesanwaltschaft diesmal sofort zur Stelle war, bei al-Bakr aber 500 Gramm Sprengstoff nicht ausreichten, um sich schnell einzuschalten.“
(Bild: Flagge des „Islamischen Staates“)