Nach der Vergewaltigung und dem Mord an Maria L. (19) in Freiburg hat eine Debatte über eine umfassendere Nutzung von DNA-Spuren eingesetzt. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„In den Niederlanden dürfen über eine DNA-Analyse schon seit 2003 Erkenntnisse über die Haar-, Haut- und Augenfarbe von Tatverdächtigen gewonnen werden. Bemerkenswert ist dabei, dass dies nicht nur dazu dient, Täter zu überführen, sondern auch zur Entlastung von medial Vorverurteilten beitragen kann. Die Auswertung der DNA bietet nur einen Anhalt zum möglichen Aussehen einer Person, aber trotzdem sollten wir die DNA-Analyse auf dem aktuell verläßlichen Stand der Wissenschaft nutzen.
Eine Reform der Strafprozessordnung ist überfällig. Die Auswertung von DNA-Spuren kann zur besseren Fahndung nach Tätern beitragen. Welche Augen- oder Haarfarbe hat der Täter? Welche Hautfarbe hat er? Das sind Details, die überlicherweise auch in Bildern von Überwachungskameras erkannt werden können. Die Auswertung der DNA greift also nicht unverhältnismäßig in ‚Täterrechte‘ ein, wie es einige ‚Datenschützer‘ zu suggerieren versuchen. Jeder ermittelte und aus dem Verkehr gezogene Verbrecher stellt keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr dar. Wir dürfen deshalb keinen falschen Täterschutz betreiben, sondern müssen potentielle Opfer präventiv schützen, indem wir auf alle zur Verfügung stehenden Ermittlungs- und Beweismittel zurückgreifen.“