Der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) stellte sich gestern erneut vor die Presse und erklärte, das Konzept der Wachpolizei habe sich bewährt. Es werde deshalb gegenwärtig geprüft, ob die Einsatzgebiete der Wachpolizei erweitert werden könnten. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel, der mit einer aktuellen Kleinen Anfrage die „Tätigkeiten und Fortbildung für die sächsische Wachpolizei“ (Drs. 6/5709) erfragt hat:
„Zur Erinnerung: Die Wachpolizei wurde in Sachsen mit dem Argument wieder eingeführt, Asylbewerberheime müssten in besonderem Maße aufgrund rechtsextremistischer Gewalt geschützt werden. Die Öffentlichkeit hört ein solches Argument natürlich immer gern, so dass man damit Gesetze auf der Überholspur durchs Parlament bringen kann. Die Polizei bräuchte aber eigentlich viel mehr Polizisten in anderen Arbeitsbereichen. Das musste inzwischen auch Innenminister Ulbig einsehen.
Statt die eigenen Fehleinschätzungen allerdings zuzugeben, versucht er jetzt durch die Hintertür, die von ihm geschaffene Billigpolizei scheibchenweise in andere Aufgaben einzubinden, die im Gesetz über den Sächsischen Wachpolizeidienst überhaupt nicht vorgesehen sind. Dafür hätte es wahrscheinlich keine Mehrheit im Parlament gegeben und die Gewerkschaften währen völlig zu Recht Sturm gelaufen.
Als wäre das nicht schon dreist genug, übergeht er bei seinen neuen Plänen auch noch das Parlament. Ich habe mit einer Kleinen Anfrage erfahren wollen, was dran ist an dem Vorstoß des Bundesinnenminister Thomas de Maiziére, die Wachpolizei zur Einbruchsbekämpfung einzusetzen. Ulbig verweigerte daraufhin die Antwort mit Verweis auf seine exekutive Eigenverantwortung, aber so leicht kann man ihn freilich nicht davonkommen lassen: Er hat die Pflicht, über seine Pläne mit der Wachpolizei die Abgeordneten des Sächsischen Landtages aufzuklären. Exekutive Eigenverantwortung ist an Recht und Gesetz gebunden. Gesetze verabschiedet und verändert das Parlament! Der Innenminister muss die Öffentlichkeit über seine Pläne aufzuklären und darf dabei keine Rosstäuscherei betreiben! Das gilt insbesondere, wenn er sich jeden dritten Tag vor die Presse stellt und irgendetwas Unausgegorenes ankündigt oder längst Überfälliges als aktuelle Neuerung verkauft („Antiterrorpaket“).
Die AfD hat die Wachpolizei von Anfang an abgelehnt. Wir brauchen stattdessen viel mehr umfassend ausgebildete Polizisten. Dennoch ist es natürlich sinnvoll, die bereits eingestellten Wachpolizisten fortzubilden. Meine Anfrage hat hier allerdings ergeben, dass die Fortbildung in den einzelnen Polizeidirektionen in sehr unterschiedlichem Ausmaß vorgenommen wird. In der Polizeidirektion Dresden fanden bisher elf Fortbildungsstunden pro Wachpolizist statt und es sind 40 weitere bis Jahresende geplant. In der Polizeidirektion Leipzig dagegen kommen die Wachpolizisten durchschnittlich bereits auf 32 Fortbildungsstunden und 64 weitere sind geplant.
Statt diffus über eine Ausweitung der Aufgaben der Wachpolizei zu sprechen, sollte Ulbig also erst einmal dafür sorgen, dass alle Wachpolizisten im Freistaat Sachsen einheitliche und umfassende Fortbildungsmaßnahmen durchlaufen, die sie für die übertragenen Aufgaben fit machen. Eine Ausweitung der Aufgaben erfordert eine Ausweitung der Ausbildung! Eine bessere Ausbildung erfordert mehr Zeit und rechtfertigt ein höheres Gehalt.
Zusammengefasst: Wachpolizei + zusätzliche Aufgaben = Billigpolizei = Ablehnung durch die AfD!