Zu den Strafanzeigen gegen zwei Polizisten sowie den Präsidenten der Polizeidirektion Görlitz, Conny Stiehl, erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel:
„Jeder hat das Recht eine Anzeige zu erstatten, wenn er eine Straftat vermutet. Das Strafrecht ist aber nicht dazu bestimmt, um missliebige Menschen wahllos der Verfolgung auszusetzen. Es ist auch nicht dazu bestimmt, es politisch für die Durchsetzung der einen oder anderen Weltanschauung einzusetzen. Wer das macht, greift Menschen zu Unrecht in ihrer Ehre und seelischen Verfassung an und behindert den Rechtsstaat bei der Verfolgung wirklicher Straftäter. Um Unschuldige zu schützen, hat das Strafrecht ein Schutzschild, das mit einem strafenden Schwert gepaart ist: Den Paragraph 164 StGB, in dem es um ‚falsche Verdächtigungen‘ geht.
Die Unterstellung an den Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Görlitz, Conny Stiehl, und gegenüber den in Arnsdorf eingesetzten Beamten, sich der Volksverhetzung und anderer Delikte strafbar gemacht zu haben, ist infam! Die Staatsanwaltschaft wird diese haltlosen Unterstellungen hoffentlich schnellstens einstellen und gegenüber dem Anzeigeerstatter ein deutliches Signal aussenden, dass der Rechtstaat sich nicht vorführen lässt.
Wäre an dem Handeln der Polizei gegenüber dem renitenten und psychisch kranken Asylbewerber im Falle Arnsdorf ernsthaft etwas auszusetzen gewesen, dann wäre der Weg vor ein Verwaltungsgericht der richtige. Weil das aber nicht der Fall ist und auch nicht so spektakulär klingt, wie ‚die Staatsanwaltschaft ermittelt‘, wird das Richtige nicht gemacht. Es ist also ein offensichtlich haltloses politisches Verfahren aus dem linken Lager, mit dem Ziel zu moralisieren, die Polizei zu diskreditieren und Zivilcourage zu kriminalisieren.“