Ihr Landtagsabgeordneter aus Görlitz
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Passend zum #Stolzmonat: Immer mehr Landkreise beflaggen dank AfD öffentliche Gebäude - Mut zu Schwarz-Rot-Gold!
In den vergangenen Wochen mehren sich Anträge zur Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Bundesflagge – ein längst überfälliger Schritt zur sichtbaren Rückgewinnung nationaler Würde. Was in anderen Ländern selbstverständlich ist – sei es in Frankreich, Polen oder den Vereinigten Staaten – gilt hierzulande noch immer als Provokation. Doch diese Zeit muss ein Ende finden; passend zum #Stolzmonat.
Es geht um mehr als Stoff an einer Stange. Die Flagge ist Ausdruck kollektiver Identität. Wer seine Fahne scheut, der scheut auch sich selbst. Jahrzehntelang wurde der Deutschen das Nationalgefühl abtrainiert, als wäre es eine gefährliche Krankheit. Dabei ist gesunder Patriotismus kein Rückfall in finstere Zeiten, sondern Grundlage jeder stabilen, souveränen Demokratie.
Wenn Rathäuser, Ministerien und Schulen wieder schwarz-rot-gold zeigen, ist das ein Zeichen: Wir stehen zu unserem Land, zu seiner Geschichte, zu seiner Verantwortung – und zu seinem Recht auf Zukunft. Es ist keine Schande, Deutscher zu sein. Es ist ein Auftrag. Ein Erbe. Und es ist Zeit, es wieder mit erhobenem Haupt zu tragen.
Wer heute zur Flagge steht, steht nicht gegen andere – er steht für sich selbst. Und das ist der erste Schritt zur Rückbesinnung auf das, was uns stark gemacht hat: Pflichtbewusstsein, Treue, Fleiß – und ja, Stolz.

Pfingsten – Ein Fest des Geistes in einer geistvergessenen Zeit!
Es erinnert an die Herabkunft des Geistes, an das plötzliche Verstehen über Sprachgrenzen hinweg – und an die Geburt einer verbindenden Ordnung, die nicht aus Willkür, sondern aus Sinn hervorgeht. Der Geist als Prinzip: nicht das bloß Intellektuelle, sondern das Ordnende, das Erleuchtende, das Verbindende. In ihm liegt die Würde des Menschen – nicht in seiner Selbstverwirklichung, sondern in seiner Fähigkeit, Teil von etwas Höherem zu sein.
Gerade heute, in einer Zeit, die sich in Beliebigkeit verliert und das Transzendente durch bloße Funktion ersetzt, hat Pfingsten eine stille Widerständigkeit. Es erinnert daran, dass Kultur nicht aus dem Jetzt allein besteht, sondern aus Herkunft, Gedächtnis, Tiefe. Und dass wahrhafte Gemeinschaft nicht durch äußere Gleichheit entsteht, sondern durch innere Orientierung.
Pfingsten ist kein Spektakel, sondern ein Zeichen. Es fordert keine Parolen, sondern Sammlung. Es lädt ein zur Rückbesinnung: auf die Idee, dass eine Gesellschaft nicht nur Regeln braucht, sondern Geist – nicht nur Verfahren, sondern Sinn. Wer das erkennt, sieht in diesem Fest kein Relikt, sondern ein Fundament.
Man muss nicht glauben, um zu begreifen, was hier gemeint ist. Denn auch jenseits der Dogmatik bleibt etwas Wesentliches bestehen: die Ahnung, dass der Mensch nicht aus sich selbst heraus genügt – dass er Maß, Richtung, und Tiefe braucht.

Gedanken zum Weltumwelttag
Der heutige Weltumwelttag mahnt uns zur Rückbesinnung – nicht auf globale Narrative, sondern auf unsere konkrete Verantwortung: den Schutz unserer Heimat. Denn Umweltpolitik beginnt nicht bei internationalen Klimaabkommen, sondern in unseren Wäldern, auf unseren Feldern, an unseren Flüssen.
Doch Umweltschutz wurde durch die Ideologie des Klimaschutzes verdrängt, die globale CO₂-Bilanzen über lokale Lebensräume stellt. Klimaschutz ist kein Umweltschutz. Windkraftanlagen, die jahrhundertealte Wälder zerstören, Lithiumabbau, der Wasserreserven vergiftet, Solarfelder auf Ackerböden – das alles mag in der Logik eines globalen Emissionshandels sinnvoll erscheinen, doch es ist ein Angriff auf Natur und Heimat.
Eine wahrhaft konservative Ökologie erkennt: Es geht nicht um abstrakte Gradziele für das Jahr 2100, sondern um konkrete Lebensqualität heute. Um Bodenständigkeit statt Entwurzelung. Um Pflege statt Profitmaximierung.
Ich fordere eine Ökologie der Nähe, der Ordnung und des Maßes. Keine moralisch aufgeladene Weltrettungsrhetorik, sondern echten Umweltschutz – aus Liebe zur Heimat.

Berliner Verwaltungsgericht urteilt: Zurückweisungen auf deutschem Boden sind rechtswidrig – Ein unverantwortliches Urteil!
Ein Verwaltungsrichter – nach Medienberichten mit grünem Parteibuch (!)- hat in Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden, dass die Zurückweisung dreier somalischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze rechtswidrig war. Die Antragsteller waren am 9. Mai 2025 am Bahnhof Frankfurt an der Oder nach Einreise aus Polen in eine polizeiliche Kontrolle geraten und hatten dort Asylgesuche geäußert. Dennoch wurden sie unter Berufung auf die Drittstaatenregelung des Asylgesetzes zurückgewiesen. Das Gericht urteilte nun: Bei einem auf deutschem Boden geäußerten Asylgesuch sei zwingend das Zuständigkeitsprüfungsverfahren gemäß der Dublin-III-Verordnung einzuleiten. Eine Zurückweisung ohne ein solches Verfahren verstoße gegen höherrangiges EU-Recht. Die Entscheidung ist unanfechtbar und entfaltet bundesweite Bindungswirkung für vergleichbare Fälle.
Mit diesem Urteil wird nicht nur ein zentrales Instrument staatlicher Migrationskontrolle entwertet, sondern die Fähigkeit der Exekutive, geltendes Recht zugunsten der inneren Sicherheit durchzusetzen, massiv untergraben. Die Richter begründen ihr Urteil mit dem Vorrang europäischer Vorschriften und verneinen die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach Art. 72 AEUV – eine Norm, die der Wahrung der öffentlichen Sicherheit dienen soll. Bemerkenswert ist, dass das Gericht der Bundespolizei eine unzureichende Darlegung der Gefahrenlage attestiert – eine beachtliche Einschränkung des Einschätzungsspielraums der Exekutive in Sicherheitsfragen.
Was hier in den Mantel juristischer Argumentation gekleidet ist, ist in Wahrheit ein politischer Richtungsentscheid: Die Kontrolle über unsere Außengrenzen wird weiter ausgehöhlt – hier durch das eigene Justizsystem. Der souveräne Staat verliert seine Handlungsfähigkeit, wenn er nicht mehr selbstbestimmt über den Zugang zu seinem Territorium entscheiden darf. Die richterliche Pflicht, bestehende Normen systemgerecht auszulegen, darf nicht zu einem Hebel der Selbstentmachtung des Nationalstaates werden.
Die Entscheidung des Gerichts illustriert ein grundlegendes Problem: das Spannungsverhältnis zwischen nationalem Interesse und supranationaler Normbindung. Dieses Urteil legt offen, wie dringend der politische Diskurs über die Wiederherstellung der Souveränität in der Asyl- und Migrationspolitik geführt werden muss. Wenn jeder Grenzübertritt als Anknüpfungspunkt für ein innerstaatliches Verfahren gewertet wird, verliert der Begriff der „Grenze“ seine Bedeutung. Das Recht muss der Ordnung dienen – nicht ihrer Aushöhlung. Und der Staat darf sich nicht zum reinen Verwaltungsgehilfen internationaler Normen degradieren lassen.

In nur drei Monaten 46.427 Asylklagen und Eilanträge - Verrechtlichter Kontrollverlust!
Die Justiz erstickt unter einer Welle von Klagen – nicht, weil sie versagt hätte, sondern weil politische Führung sich seit Jahren weigert, zwischen humanitärem Anspruch und staatlicher Realität zu unterscheiden.
Die Bürger dieses Landes, die jeden Tag für ihr Leben, ihre Familien und ihre Zukunft arbeiten, erleben die Folgen dieser Politik hautnah: überforderte Behörden, ausbleibende Abschiebungen, wachsendes Misstrauen gegenüber dem Rechtsstaat. Ohne ein Ende des Missbrauchs unserer Asylverfahren wird dieses System kollabieren – nicht irgendwann, sondern jetzt.
Das Grundrecht auf Asyl in Artikel 16a des Grundgesetzes hat sich unter heutigen globalen Wanderungsbedingungen als dysfunktional erwiesen. Es war eine noble Idee aus der Nachkriegszeit – aber es ist zur Einfallspforte geworden für unkontrollierbare Migrationsströme, juristische Dauerverfahren und Missbrauch. Ein Staat, der funktionieren will, darf sich nicht selbst rechtlich fesseln.
Deshalb braucht es eine Entscheidung: Das Grundrecht auf Asyl gehört abgeschafft. Stattdessen ist eine institutionell-gesetzliche Garantie zur individuellen Prüfung von Schutzbedarfen zu schaffen – geregelt im einfachen Gesetz, parlamentarisch kontrolliert, pragmatisch anwendbar und jederzeit reformierbar. Schutz, wo Schutz nötig ist – aber keine Rechtsansprüche mehr ohne Grenzen und ohne Rückführbarkeit. Das ist keine Abschaffung von Humanität – es ist ihre rettende Rationalisierung. Wer Deutschland schützen will, muss zuerst das Recht schützen. Und wer sich dem verweigert, stellt sich gegen die Mehrheit der Menschen in diesem Land.
Unsere Gerichte dürfen nicht länger das Auffangbecken einer gescheiterten Einwanderungspolitik sein – sie müssen wieder das sein, was sie sein sollen: Hüter des deutschen Rechts.

Trotz Grenzkontrollen auch weiterhin unzählige illegale Einreisen - Wer „Asyl“ sagt, bleibt!
Es ist, als würde man mit einem löchrigen Sieb Wasser schöpfen und sich anschließend über die Nässe wundern. Bundespolizisten vor Ort sagen offen, was die politische Führung nicht hören will: Zurückweisungen fänden zwar täglich statt – aber nur selten, wenn das Zauberwort „Asyl“ fällt.
Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt inszeniert sich als Hüter der Ordnung, doch seine „Signalpolitik“ bleibt am Ende nur eins: ein PR-Manöver für das nächste Pressefoto. Keine Mauer, kein Zaun, keine echte Abschottung der offenen Flanken. Die wenigen kontrollierten Übergänge sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Masse passiert weiter ungehindert.
Grenzschutz heißt nicht, auf Knopfdruck ein paar Beamte mehr auf Raststätten zu schicken. Grenzschutz heißt, die unkontrollierte Migration an der Grenze zu stoppen – nicht in den Behörden der Innenstädte. Wer illegal kommt, muss illegal bleiben: Wer keinen Anspruch auf Schutz hat, muss sofort zurück. Alles andere ist ein Verrat an Recht und Ordnung.
Entweder wir verteidigen unsere Grenzen – oder wir geben unser Land auf.

Medienberichte legen offen: EU-Kommission finanzierte NGO-Angriffe auf deutsche Unternehmen - Nichtregierungsorganisationen als Waffe gegen deutsche Interessen!
Laut Welt am Sonntag finanzierte die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen über das „LIFE“-Programm gezielt NGOs wie „ClientEarth“ und „Friends of the Earth“ mit Millionenbeträgen, um deutsche Unternehmen wie RWE durch Klagen, Lobbyarbeit und öffentliche Kampagnen zu attackieren. Interne Dokumente zeigen, dass die Kommission konkrete Gegenleistungen forderte: NGOs sollten EU-Abgeordnete beeinflussen, Gesetzgebungsprozesse manipulieren und etwa das Mercosur-Abkommen sabotieren.
Diese Enthüllungen zeichnen wieder einmal das Bild einer Europäischen Union, die ihre supranationale Macht nicht zur Förderung gemeinsamer Interessen, sondern zur gezielten Schwächung nationaler Volkswirtschaften einsetzt – allen voran der deutschen. Die Kommission instrumentalisiert NGOs als scheinbar unabhängige Akteure, um politische Ziele durchzusetzen, die sie selbst nicht offen vertreten kann. Die EU mutiert immer weiter zu einem bürokratischen Leviathan, der mit Steuergeldern politische Söldner ausrüstet.
Die gezielte Finanzierung von „ClientEarth“, um „finanzielle und rechtliche Risiken“ für deutsche Kohlekraftwerke zu erhöhen, ist kein Akt des „Klimaschutzes“, sondern ein strategischer Schlag gegen den Industriestandort Deutschland. Ebenso entlarvt die Anweisung an „Friends of the Earth“, das Mercosur-Freihandelsabkommen zu torpedieren, eine schizoide Politik: Während ein Teil der Kommission Verhandlungen führt, untergräbt ein anderer Teil diese durch bezahlte Aktivisten.
Solche Widersprüche sind kein Zufall, sondern Ausdruck eines zynischen Kalküls, das nationale Interessen zugunsten einer undurchsichtigen Agenda opfert, die den Prinzipien der Gewaltenteilung Hohn spricht. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland sich diesem Angriff auf unsere Wirtschaft und Souveränität entschlossen entgegenstellt.
Was treibt mich an?
Mir liegt nicht nur das Wohlergehen der Stadt Görlitz am Herzen, sondern das des gesamten Freistaats.


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